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Budget für Social Media Werbung

Ihr Budget für Social Media Werbung im Kalenderjahr 2019, aufgeschlüsselt nach Social Media Seite, Zeitraum der Schaltung, Targeting (Sprache, Alter, Geschlecht etc.), Spezielle Parameter (beispielsweise versteckter Tweet auf Twitter), Soll-Budget, Ist-Budget, und Inhalt des Posts / ev. Link zu dem Post.

Bitte lassen Sie mich auch wissen, ob und in welche höhe allgemein angelegte Kosten angefallen sind, beispielsweise für Agenturen oder abgestellte Mitarbeiter.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihr Budget für Soci…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Budget für Social Media Werbung [#171091]
Datum
27. November 2019 08:05
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Budget für Social Media Werbung im Kalenderjahr 2019, aufgeschlüsselt nach Social Media Seite, Zeitraum der Schaltung, Targeting (Sprache, Alter, Geschlecht etc.), Spezielle Parameter (beispielsweise versteckter Tweet auf Twitter), Soll-Budget, Ist-Budget, und Inhalt des Posts / ev. Link zu dem Post. Bitte lassen Sie mich auch wissen, ob und in welche höhe allgemein angelegte Kosten angefallen sind, beispielsweise für Agenturen oder abgestellte Mitarbeiter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171091 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 27.11.2019. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sic…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Budget für Social Media Werbung [#171091]
Datum
18. Dezember 2019 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 27.11.2019. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich leider noch etwas verzögern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie den nach dem IFG vorgesehenen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Budget für Social Media Werbung“ vom 27.11.2019 …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Budget für Social Media Werbung [#171091]
Datum
7. Januar 2020 19:36
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Budget für Social Media Werbung“ vom 27.11.2019 (#171091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171091

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 27. November 2019 beantragten Sie auf Grundlage des Information…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Budget für Social Media Werbung [#171091]
Datum
23. Januar 2020 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 27. November 2019 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die folgenden Informationen: Das Budget des BMFSFJ für Social Media Werbung im Kalenderjahr 2019, aufgeschlüsselt nach Social Media Seite, Zeitraum der Schaltung, Targeting (Sprache, Alter, Geschlecht etc.), Spezielle Parameter (beispielsweise versteckter Tweet auf Twitter), Soll-Budget, Ist-Budget, und Inhalt des Posts / ev. Link zu dem Post. Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Anliegend erhalten Sie die Aufschlüsselung der Ausgaben für Social-Media-Schaltungen des BMFSFJ im Kalenderjahr 2019 aufgeschlüsselt nach Kanal, Thema und Zeitraum der Schaltung. Zu den restlichen von Ihnen begehrten Auskünften liegen im BMFSFJ keine Informationen vor. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.