Budget und Erfolge in der Coronakrise des CIO
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Coronakrise haben wir alle gesehen, dass Digitalisierung in vielen Bereich helfen kann die Situation besser zu meistern und sogar Leben zu schützen. Die Stadt Dortmund hat das Amt des CIO geschaffen, daher einige Fragen:
Wie groß ist das Budget des CIO im Haushalt der Stadt Dortmund, Gehälter (inkl. des CIO selber), Reisekosten, Mieten etc.?
Welche Initiativen hat der CIO oder einer seiner Mitarbeitenden seit März 2020 gestartet um in Dortmund die sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Pandemie zu mindern?
Gibt es seitens des CIO oder eines seiner Mitarbeitenden für die nächste Zukunft konkrete Pläne für Initiativen mit oben genannte Folgen zu mindern?
Wurden von anderen Teilen der Verwaltung oder Behörden Initiativen, Ideen oder Nöte an den CIO oder seine Mitarbeitenden herangetragen?
Liegt der Rollout von Sormas (Software zur Kontaktnachverfolgung) inkl. der nötigen Integration in existierende Prozesse bzw. Teile dieser Aufgabe bzw. deren Planung und/oder Betreuung im Aufgabenbereich des CIO oder einer seiner Mitarbeitenden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. April 2021
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15. Mai 2021
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