Budgets der Heilbronner Gymnasien

Anfrage an: Stadt Heilbronn

Aufschlüsselung der Budgets, die den heilbronner Realschulen sowie Gymnasien im Schuljahr 2017/2018 zur Verfügung gestellt wurden, um a) Reparaturen zu tätigen, b) die Digitalisierung im Schulhaus voran zu treiben.
Ferner senden Sie mir bitte auch die entsprechenden Daten für das kommende Schuljahr 2018/2019 zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2018
  • Frist
    26. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufschlüsselun…
An Stadt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Budgets der Heilbronner Gymnasien [#32401]
Datum
27. Juli 2018 15:25
An
Stadt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufschlüsselung der Budgets, die den heilbronner Realschulen sowie Gymnasien im Schuljahr 2017/2018 zur Verfügung gestellt wurden, um a) Reparaturen zu tätigen, b) die Digitalisierung im Schulhaus voran zu treiben. Ferner senden Sie mir bitte auch die entsprechenden Daten für das kommende Schuljahr 2018/2019 zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Heilbronn
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsges…
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
AW: Budgets der Heilbronner Gymnasien [#32401]
Datum
8. August 2018 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) zu Budgets der Heilbronner Realschulen und Gymnasien erhalten. Die von Ihnen begehrten Informationen sind bei der Stadt Heilbronn allerdings nicht vorhanden, da wir keine betragsmäßig abgrenzbaren Budgets für die Bereiche "Reparaturen" und "Digitalisierung" an unseren Schulen aufgeschlüsselt haben. Die Finanzierung dieser beiden Aufgaben stellt sich vielmehr wie folgt dar: Reparaturen: - Reparaturen werden für die städtischen Schulen von verschiedenen Ämtern der Stadt Heilbronn übernommen, je nach Art der Reparatur. - Die Gebäudeunterhaltung läuft beispielsweise über das Hochbauamt. Es steht hier ein Sammelbudget für alle Schulen zur Verfügung. - Möbelreparaturen, als anderes Beispiel, werden teilweise über das Betriebsamt abgewickelt. Die angefallenen Kosten werden über eine innere Verrechnung zwischen dem Betriebsamt und dem Schul-, Kultur- und Sportamt verrechnet. Materialkosten laufen über das Schulbudget. - Reparaturen für Sach- und Lehrmittel werden über das jeweilige Schulbudget abgewickelt, sind betragsmäßig aber nicht speziell ausgewiesen. Digitalisierung: - Je nach Art der Umsetzung sind auch hier verschiedene Ämter für die Umsetzung zuständig. - Das Hochbauamt übernimmt die technische Umsetzung für die Voraussetzung zur einheitlichen Infrastruktur. Für das Haushaltsjahr 2018 gibt es dafür kein separates Budget und wird mit den vorhandenen Finanzmitteln umgesetzt. - Das gleiche gilt für Anschaffungen von Hardware und Software. Die Planungen für den Doppel-Haushalt 2019/2020 sind derzeit in vollem Gang. Der Doppelhaushalt wird erst Ende Dezember 2018 genehmigt werden. Für die Umsetzung wird das vorhandene Budget für geplante Anschaffungen in Anspruch genommen. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen