Bürgerbegehren Marktbäume

sämtliche Unterlagen bzgl. des/der (abgelehnten) Bürgerbegehren/s Marktbäume; insbesondere auch solche die einen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreit über die Zulässigkeit betreffen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbegehren Marktbäume [#261667]
Datum
24. Oktober 2022 22:51
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen bzgl. des/der (abgelehnten) Bürgerbegehren/s Marktbäume; insbesondere auch solche die einen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreit über die Zulässigkeit betreffen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261667/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgerbegehren Marktbäume“ vom 24.10.2022 (#26…
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgerbegehren Marktbäume [#261667]
Datum
29. November 2022 21:00
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgerbegehren Marktbäume“ vom 24.10.2022 (#261667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgerbegehren Marktbäume“ vom 24.10.2022 (#26…
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgerbegehren Marktbäume [#261667]
Datum
4. Dezember 2022 14:18
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgerbegehren Marktbäume“ vom 24.10.2022 (#261667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Ich habe mir nun mehr eine Frist auf den 7. Dezember 2022 notiert. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bürgerbegehren Marktbäume“ [#261667]
Datum
9. Dezember 2022 11:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261667/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde untätig bleibt, obwohl Ausschlussgründe nicht vorliegen dürften. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 261667.pdf Anfragenr: 261667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261667/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bürgerbegehren Marktbäume“ [#261667]
Datum
12. Dezember 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.15-8650/22 Zugang zu Unterlagen des/der (abgelehnten) Bürgerbegehren/s Marktbäume Mein Aktenzeichen 209.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.15-8650/22 Zugang zu Unterlagen des/der (abgelehnten) Bürgerbegehren/s Marktbäume
Datum
13. Dezember 2022 08:43
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.15-8650/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.10.2022 an die Stadt Schwerte auf Zugang zu Unterlagen des/der (abgelehnten) Bürgerbegehren/s Marktbäume Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Schwerte mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Schwerte
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das angehängte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
WG: [extern] Bürgerbegehren Marktbäume [#261667]
Datum
4. Januar 2023 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das angehängte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Angelegenheit wird angefragt, ob zuvor ein Drittbeteiligungsverfahren d…
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [extern] Bürgerbegehren Marktbäume [#261667]
Datum
5. Januar 2023 02:10
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Angelegenheit wird angefragt, ob zuvor ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt wurde? Durch Drittbeteiligung könnte ein kostenpflichtiges Schwärzen der Akten ggf. verhindert werden (§§ 9 ff IFG NRW). Bitte teilen Sie mir ergänzend zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit mit, durch welche Laufbahngruppe die geplanten Schätzungen erfolgen sollen und warum diese durch die entsprechende Laufbahngruppe erfolgen sollen. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass nach hier geltender Auffassung Gebühren in Verfahren, die das IFG NRW betreffen, nicht im Voraus erhoben werden dürfen (vgl. grundlegend VG Frankfurt (Oder), VG 3 K 1095/20, Beschluss v. 02.03.2021). Der Anspruch auf Informationszugang wird durch das IFG NRW voraussetzungslos gewährt. Zielsetzung des IFG NRW ist es, jedem Antragsteller behördliche Vorgänge grundsätzlich ohne Vorliegen konkreter Voraussetzungen zugänglich zu machen. Der Informationszugang darf daher nicht von Bedingungen wie etwa einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. So heißt es in der amtlichen Begründung des Informationsfreiheitsgesetzes: "Der Anspruch auf Informationszugang wird ohne Bedingungen gewährt." (vgl. Landtagsdrucksache 13/1311, Begründung, Allgemeiner Teil). Eine Vorauszahlung ist daher nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.11-8650/22 Zugang zu Unterlagen des/der (abgelehnten) Bürgerbegehren/s Marktbäume Mein Aktenzeichen 209.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.11-8650/22 Zugang zu Unterlagen des/der (abgelehnten) Bürgerbegehren/s Marktbäume
Datum
10. Januar 2023 13:36
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.11-8650/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.10.2022 auf Zugang zu Unterlagen des/der (abgelehnten) Bürgerbegehren/s Marktbäume Mitteilung der Stadt Schwerte, Ihre E-Mail vom 04.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 04.01.2023 hatten Sie der Stadt Schwerte richtigerweise mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit Informationszugangsanträgen keine Gebühren im Voraus erhoben werden dürfen. Es ist aber auch richtig, dass die Stadt Schwerte Sie im Vorfeld über die voraussichtliche Höhe der Kosten informiert. Sie fragten nach einem vorangegangenen Drittbeteiligungsverfahren. Nach dem Wortlaut des IFG NRW ist die Einholung der Einwilligung von betroffenen Personen nicht zuerst vorgesehen. Wenn keine Einwilligung vorliegt ist gemäß § 10 Abs.1 IFG NRW zu prüfen, ob die personenbezogenen Daten abgetrennt oder geschwärzt werden können. Ist dies nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, hat die öffentliche Stelle unverzüglich die Einwilligung der betroffenen Person einzuholen. Ein unverhältnismäßiger Aufwand kann vorliegen, wenn sich personenbezogene Daten in großer Menge in einer umfangreichen Akte befinden. Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes spielt die Frage von Kosten und Zeit eine Rolle. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW (VerwGebO IFG NRW) zwischen einfachem, umfangreichen und außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand unterscheidet. Ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand liegt nach Tarifstelle 1.3.3 insbesondere dann vor, wenn zum Schutz privater Interessen Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen. Hieraus folgt, dass umfangreiche Datenabtrennungen oder Schwärzungen in erster Linie in einer entsprechenden Kostenfolge abgebildet werden können. Unabhängig davon, ob eine Einwilligung betroffener Personen vorher eingeholt wurde oder ob personenbezogene Daten geschwärzt wurden, müssen Sie davon ausgehen, dass im Rahmen der Durchsicht des gesamten Aktenumfangs von mehreren hundert Seiten in jedem Fall ein Verwaltungsaufwand entsteht, der Ihnen dann in Rechnung gestellt werden kann. Der von der Stadt Schwerte mitgeteilte Stundensatz von 51,--EUR liegt übrigens zwischen dem Stundensatz der Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals mittlerer Dienst und der Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals einfacher Dienst. Siehe hierzu die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren Runderlass des Ministeriums des Innern - 14-36.08.06 - vom 17. April 2018: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16935&vd_back=N192&sg=0&menu=1 Vielleicht können Sie Ihren Antrag gegebenenfalls auch einschränken, um so keinen Verwaltungsaufwand zu erzeugen? Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Schwerte
Sehr << Antragsteller:in >> mit Email vom 05.01.2023 fragten Sie an, ob im Hinblick auf meine Kostens…
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
IFG - Bürgerbegehren Marktbäume
Datum
11. Mai 2023 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Email vom 05.01.2023 fragten Sie an, ob im Hinblick auf meine Kostenschätzung vom 04.01.2023 zuvor ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt wurde, durch das ein kostenpflichtiges Schwärzen der Akten umgangen werden könnte. Ebenso baten Sie um Mitteilung, durch welche Laufbahngruppe die geplanten Schätzungen erfolgen sollen und warum diese durch die entsprechende Laufbahngruppe erfolgen sollen. Unter Berücksichtigung des inhaltlichen Zusammenhangs Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass sich die Frage nicht auf Schätzungen, sondern auf das Schwärzen der Akten bezieht. Ergänzend zu meinem Schreiben vom 04.01.2023 möchte ich Ihnen daher Folgendes mitteilen: Aufgrund der Vielzahl der Personen, die benachrichtigt werden müssten, wird von einem Drittbeteiligungsverfahren abgesehen. Der Aufwand hinsichtlich der Einholung der Einwilligungen der betroffenen Personen wäre aufgrund der Betroffenenzahl enorm und ebenfalls als Vorbereitungsaufwand bei der Gebührenfestsetzung zu berücksichtigen. Zudem ist hier eine geringere Praktikabilität gegeben, denn es ist unklar, ob von allen Betroffenen eine solche Einwilligung erteilt wird, sodass ggf. dennoch zusätzlich eine Schwärzung der entsprechenden Daten vorgenommen werden müsste. Die Bearbeitung Ihres Antrages sowie das Zusammenstellen der angeforderten Unterlagen wird durch Mitarbeiter*innen des Rechtsamtes erfolgen. Bitte beachten Sie hier, dass es sich bei meinem Schreiben vom 04.01.2023 lediglich um eine Schätzung des Arbeitsaufwandes handelt. Ein Teil der von Ihnen angeforderten Akten liegt bei Gericht, sodass eine genaue Einschätzung des Arbeitsaufwandes erst nach Eingang aller Unterlagen möglich ist. Ihrer Bitte, die Laufbahngruppe der Mitarbeiter*innen zu benennen, die Ihre Anfrage bearbeiten, kann ich nicht nachkommen. Hierbei handelt es sich um schutzwürdige personenbezogene Daten im Sinne des § 9 Abs. 1 IFG, durch die es möglich wäre, Einkommenspositionen konkreten Mitarbeitern zuzuordnen. Eine Einwilligung zur Offenbarung dieser Daten wurde nicht erteilt. Ohnehin erfolgt die Kostenfestsetzung anhand pauschalierter Stundensätze, nicht auf Grundlage der tatsächlich anfallenden (höheren) Personalkosten. Ich halte daher an meiner o.g. Kostenschätzung fest. Sollten Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen wollen, so teilen Sie mir dies bitte bis zum 15.05.2023 mit. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Schwerte
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie den Anhang dieser Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
IFG - Bürgerbegehren Marktbäume
Datum
26. Juli 2023 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie den Anhang dieser Mail. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Schwerte
Informationen Sehr [geschwärzt], beigefügt erhalten Sie die notwendigen Daten: Passwort: [geschwärzt]! Ablaufdat…
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
Informationen
Datum
26. Juli 2023 10:07
Status
Sehr [geschwärzt], beigefügt erhalten Sie die notwendigen Daten: Passwort: [geschwärzt]! Ablaufdatum: 15.08.2023 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Az. IFG 09/22 - Ihr Bescheid vom 26. Juni 2023 [#261667] IFG 09/22 Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Antrag…
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. IFG 09/22 - Ihr Bescheid vom 26. Juni 2023 [#261667]
Datum
26. Juli 2023 11:01
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
IFG 09/22 Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Antrag habe ich bereits mit Schreiben vom 12. Mai 2023 zurückgezogen, sodass hier von einem Büroversehen ausgegangen werden kann? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261667/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Schwerte
AW: [extern] Az. IFG 09/22 - Ihr Bescheid vom 26. Juni 2023 [#261667] Zu welchem Amt soll die Mail weitergeleitet …
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
AW: [extern] Az. IFG 09/22 - Ihr Bescheid vom 26. Juni 2023 [#261667]
Datum
26. Juli 2023 11:28
Status
Zu welchem Amt soll die Mail weitergeleitet werden? Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Schwerte
Unterlagen
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen
Datum
26. Juli 2023
Status