Bußgeld in den Quartalen der Jahre 2018, 2019 und 2020

Anfrage an: Polizei Berlin

Höhe der verhängten Bußgelder in den jeweiligen Quartalen der Jahre 2018, 2019 und 2020.

Höhe der Personalkosten der Polizei Berlin in den jeweiligen Quartalen der Jahre 2018, 2019 und 2020.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
Bußgeld in den Quartalen der Jahre 2018, 2019 und 2020 [#208387]
Datum
10. Januar 2021 18:27
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Höhe der verhängten Bußgelder in den jeweiligen Quartalen der Jahre 2018, 2019 und 2020. Höhe der Personalkosten der Polizei Berlin in den jeweiligen Quartalen der Jahre 2018, 2019 und 2020.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 208387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208387/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
PPr Just 4 To - IFG 10.21 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre im Betreff genannte Anfrage wurde an mich zur Bearb…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 10.21 - Vorabinformation: Bußgeld in den Quartalen der Jahre 2018, 2019 und 2020 [#208387]
Datum
22. Januar 2021 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
PPr Just 4 To - IFG 10.21 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre im Betreff genannte Anfrage wurde an mich zur Bearbeitung weitergeleitet. Die beigefügte Vorabinformation übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis und in Erwartung Ihrer Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der von Ihnen bezifferten Kosten von 100€ ziehe ich meine IFG Anfrage hierm…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 10.21 - Vorabinformation: Bußgeld in den Quartalen der Jahre 2018, 2019 und 2020 [#208387]
Datum
23. Januar 2021 14:43
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der von Ihnen bezifferten Kosten von 100€ ziehe ich meine IFG Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 208387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208387/