Bußgeldbescheid gegen 1&1 Telecom GmbH

BITTE IMMER DIE ANFRAGENNUMMER ANGEBEN.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den gegen Bußgeldbescheid gegen 1&1 Telecom GmbH in dem Verfahren, auf welches sich die Pressemitteilung vom 09.12.2019 (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/30_BfDIverh%C3%A4ngtGeldbu%C3%9Fe1u1.html) bezieht, insbesondere die juristische Begründung des Bescheids, soweit dies rechtlich möglich ist. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mich in dieser Sache an Sie verwiesen. Meinen ursprünglichen Vorgang mit dem Aktenzeichen 185064 finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/185064

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
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BITTE IMMER DIE ANFRAGENNUMMER ANGEBEN. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehr…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldbescheid gegen 1&1 Telecom GmbH [#187362]
Datum
25. Mai 2020 18:27
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
BITTE IMMER DIE ANFRAGENNUMMER ANGEBEN. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den gegen Bußgeldbescheid gegen 1&1 Telecom GmbH in dem Verfahren, auf welches sich die Pressemitteilung vom 09.12.2019 (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/30_BfDIverh%C3%A4ngtGeldbu%C3%9Fe1u1.html) bezieht, insbesondere die juristische Begründung des Bescheids, soweit dies rechtlich möglich ist. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mich in dieser Sache an Sie verwiesen. Meinen ursprünglichen Vorgang mit dem Aktenzeichen 185064 finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/185064 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187362 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil S…
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
RE: Bußgeldbescheid gegen 1&1 Telecom GmbH [#187362]
Datum
25. Mai 2020 18:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bonn gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, FAX oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juni 2020
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Juli 2020
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
geschwärzt
326,2 KB

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AW: [#187362] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldbescheid gegen 1&1 Tele…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#187362]
Datum
14. November 2020 09:57
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldbescheid gegen 1&1 Telecom GmbH“ vom 25.05.2020 (#187362) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 141 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187362/