Bußgeldbescheide gegen Delivery Hero

- die zwei Bußgeldbescheide gegen die Delivery Hero Germany GmbH vom August 2019

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldbescheide gegen Delivery Hero [#217905]
Datum
10. April 2021 00:13
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die zwei Bußgeldbescheide gegen die Delivery Hero Germany GmbH vom August 2019
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217905/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 10. April 2021 Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszei…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. April 2021
Datum
20. April 2021 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 1391.159 veraktet. Vor der Offenlegung der beiden Bußgeldbescheide von August 2019 müssen wir sie auf schutzbedürftige Daten, insbesondere nach § 6 IFG überprüfen und diese Daten ggf. schwärzen. Die Offenlegung der hiernach verbleibenden Informationen (vgl. § 12 IFG) ist nach § 16 IFG gebührenpflichtig. Im vorliegenden Fall müssten 33 Seiten im vorgenannten Sinne überprüft werden; hierfür würde eine Gebühr von geschätzt ca. 100 Euro anfallen, vgl. Tarifstelle 1004 b) Ziff. 1 bzw. 2 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung. Ein gebührenfreier Informationszugang kommt nicht in Betracht, weil es sich nicht um Verbraucherinformationen im Sinne von §§ 1, 2 Abs. 1 VIG handelt. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund die Weiterbearbeitung Ihres Antrages mit der Folge der gebührenpflichtigen Offenlegung der Informationen wünschen. In diesem Fall übersenden Sie uns bitte auch Ihre Postanschrift, damit wir den (Gebühren-)Bescheid ordnungsgemäß zustellen können. Das IFG und die Gebührenregelungen sind abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Mit freundlichen Grüßen