Bußgeldbescheide in Höhe von 200.000 Euro gegen unbekanntes Unternehmen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

unterschiedlichen Medien ist zunehmen, dass die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit jüngst zwei Bußgeldbescheide in Höhe von etwa 200.000 Euro gegen ein Berliner Unternehmen erlassen hat. Bitte lassen Sie mir diese Bescheide zukommen (mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden) oder, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, teilen Sie mir mit, um welches Unternehmen es sich dabei handelt und welche Datenschutzverstöße darin bemängelt werden.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Ingo Dachwitz
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> unterschiedliche…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Betreff
Bußgeldbescheide in Höhe von 200.000 Euro gegen unbekanntes Unternehmen [#164272]
Datum
19. August 2019 14:47
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> unterschiedlichen Medien ist zunehmen, dass die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit jüngst zwei Bußgeldbescheide in Höhe von etwa 200.000 Euro gegen ein Berliner Unternehmen erlassen hat. Bitte lassen Sie mir diese Bescheide zukommen (mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden) oder, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, teilen Sie mir mit, um welches Unternehmen es sich dabei handelt und welche Datenschutzverstöße darin bemängelt werden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingo Dachwitz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingo Dachwitz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. August 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort

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