Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für die Landeshauptstadt München

Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für die Landeshauptstadt München für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 analog zu den veröffentlichten Daten der Stadt Köln:
https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2018

Mein berechtigtes Interesse ist politischer Natur. Ich möchte im Rahmen meines zukünftigen politischen Engagements feststellen, inwieweit der ruhende Verkehr in der Landeshauptstadt München zu Problemen führt. Dies würde für mich an den Bußgelddaten ersichtlich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Februar 2020
  • Frist
    7. März 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bußgelddaten des …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
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Betreff
Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für die Landeshauptstadt München [#179366]
Datum
5. Februar 2020 13:07
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für die Landeshauptstadt München für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 analog zu den veröffentlichten Daten der Stadt Köln: https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2018 Mein berechtigtes Interesse ist politischer Natur. Ich möchte im Rahmen meines zukünftigen politischen Engagements feststellen, inwieweit der ruhende Verkehr in der Landeshauptstadt München zu Problemen führt. Dies würde für mich an den Bußgelddaten ersichtlich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179366 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für die Landeshauptstadt München [#179366]
Datum
5. Februar 2020 14:01
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Ihr Auskunftsersuchen vom 05.02.2020 Sehr geehrter [geschwärzt], wir kommen auf Ihre E-Mail vom 5.02.2020 zurück…
Sehr geehrter [geschwärzt], wir kommen auf Ihre E-Mail vom 5.02.2020 zurück, mir der Sie um Auskunft zu den Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs in der Landeshauptstadt München für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 gebeten haben. Hierzu möchten wir Ihnen zunächst Folgendes mitteilen: 1. Die von Ihnen zitierten Vorschriften des BayUIG, des VIG und des UIG sind nicht einschlägig. Gem. Art. 1 Abs. 1 BayUIG bezweckt das Gesetz, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. Was Umweltinformationen im Konkreten sind, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 BayUIG; die Art der von Ihnen geforderten Daten gehört definitiv nicht dazu. Das VIG regelt hingegen gem. § 1 den Zugang zu Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Hierzu gehören die Bußgelddaten, die im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr stehen, ebenso wenig. Das UIG gilt hingegen, § 1 Abs. 2 UIG zufolge, für informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Landeshauptstadt München ist keine Stelle des Bundes und damit nicht in dem Anwendungsbereich der Norm. 2. Gem. Art. 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 BayDSG hat grds. jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird und bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Sie haben in Ihrer E-Mail zwar angegeben, dass Sie im Rahmen Ihres zukünftigen politischen Engagements feststellen möchten, inwieweit der ruhende Verkehr in der Landeshauptstadt München zu Problemen führt. Dieser Vortrag ist jedoch weder substantiiert noch schlüssig genug. Es fehlt damit an der vom Gesetz vorausgesetzten Glaubhaftmachung Ihrerseits. Insofern müssen wir Sie bitten, die behaupteten Umstände näher zu erläutern und den Bedarf an den Daten entsprechend darzustellen. 3. Im Übrigen teilen Sie bitte uns mit, welche Daten Sie genau erbeten und ob personenbezogene Daten hierzu ebenfalls gehören. Leider konnten wir den von Ihnen angefügten Link zur Stadt Köln trotz mehrere Versuche nicht öffnen. Mit freundlichen Grüßen Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
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Sehr geehrte Damen und Herren, zu 1) Ich stimme Ihnen zu, es ist nur das BayDSG anwendbar. zu 2) Ich bin ein i…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
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Betreff
AW: Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für die Landeshauptstadt München [#179366]
Datum
7. Februar 2020 08:54
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu 1) Ich stimme Ihnen zu, es ist nur das BayDSG anwendbar. zu 2) Ich bin ein interessierter Bürger und stelle in der Landeshauptstadt München sehr viele Parkverstöße in gewissen Gebieten fest. Ich möchte daher nun herausfinden, ob dies eine subjektive Wahrnehmung ist oder ob es sich hier tatsächlich um ein breiteres Problem handelt. Mithilfe der errechneten Zahlen möchte ich Schlussfolgerungen ziehen über die Intensität des Problems und den entsprechenden lokalen Entscheidungsorganen (BA, Stadtrat) Vorschläge zu dessen Lösung zu unterbreiten. Dafür muss ich natürlich konkrete Zahlen besitzen, um Schwerpunkte feststellen zu können und die Intensität des Problems bewerten zu können - denn ohne Zahlen auch keine Argumentation. zu 3) Es wundert mich, dass Sie den Link der Stadt Köln nicht aufrufen können, bei mir funktioniert dies wunderbar. Die Stadt Köln veröffentlicht das Datum der Erteilung des Bußgelds, den Landkreis auf dem Kennzeichen, die Fahrzeugart, das Fabrikat des Fahrzeugs, die Straße und Hausnummer des Verstoßes und die Tatbestandsnummer(n) nach dem "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog - Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten" als CSV-Datei. Ich hänge Ihnen einen Screenshot aus der CSV-Datei mit allen vorhandenen Angaben an. Ich benötige also keinerlei personenbezogene Daten. Bei weiteren Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - bussgelddaten-koeln.png Anfragenr: 179366 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für E-Mail. Auch unter Berücksichtigung Ihres Vortrags sind die Vorau…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für die Landeshauptstadt München [#179366]
Datum
21. Februar 2020 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für E-Mail. Auch unter Berücksichtigung Ihres Vortrags sind die Voraussetzung für eine entsprechende Auskunftserteilung nach Art. 39 BayDSG jedoch nicht gegeben. Ein berechtigtes Interesse an dem Zugang zu den begehrten Informationen ist für uns weiterhin nicht erkennbar. Soweit Sie vortragen, dass Sie gerne Ihre Vorschläge den "lokalen Entscheidungsträgern" unterbreiten möchten, so ist das schon deswegen nicht nachvollziehbar, weil Sie, soweit wir das richtig Ihrer Anschrift entnehmen, Ihren Hauptwohnsitz gar nicht in der Landeshauptstadt München haben. Teilnahmeberechtigt an den Bürgerversammlungen sind jedoch lediglich alle Einwohnerinnen und Einwohner Münchens. Rede- und Antragsberechtigt sind alle im Stadtbezirk wohnenden Gemeindeangehörigen. Dieses sind alle Gemeindeeinwohnerinnen und -einwohner gem. Art. 15 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO). Auch etwaige Bürgeranträge setzen stets u.a. voraus, dass man Gemeindeeinwohner ist, vgl. Art. 18 BayGO. Insofern kann leider die von Art. 39 Abs. 1 S. 1 BayDSG für die Anspruchsbegründung vorausgesetzte glaubhafte Darlegung des berechtigten Interesses in Ihrem Fall nicht bejaht werden. Ungeachtet des oben Gesagten können wir Ihnen mitteilen, dass wir solche Tabellen wie jene, die Sie uns von der Stadt Köln zugeleitet haben, nicht führen. Eine Mitteilung etwaiger KfZ-Zeichen - welche sehr wohl personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO darstellen - wäre jedoch ohnehin, mangels einer entsprechenden Übermittlungsbefugnis, nicht zulässig. Eine Aussage über die von der Verkehrsüberwachung festgestellten Parkverstöße wäre ferner nicht geeignet, ein Gesamtbild über die Verkehrssituation zu liefern, denn Verkehrsverstöße werden ebenfalls von der Polizei erfasst. Erst mit den Daten der Polizei könnte möglicherweise eine vollständige Zahl errechnet werden. Schließlich sind die Parkraumbewirtschaftungsgebiete in der Landeshauptstadt München nur teilweise deckungsgleich mit den Bezirksgebieten. D.h. man kann nicht aus den Verstößen in einem Parkraumbewirtschaftungsgebiet automatisch Rückschlüsse auf eine "verschärfte Situation" in einem bestimmten Stadtbezirk schließen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in selbstverständlich ist das Thema für mich auch ohne in der Landeshauptstadt München …
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Von
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Betreff
AW: Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für die Landeshauptstadt München [#179366]
Datum
22. Februar 2020 14:12
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in selbstverständlich ist das Thema für mich auch ohne in der Landeshauptstadt München gemeldet zu sein hoch relevant. Wie Sie anhand meiner Adresse mit Sicherheit erkennen können wohne ich unweit der Landeshauptstadt München und bewege mich dort oft - insbesondere auch beruflich. Auch bei mangelnder Antragsberechtigung bin ich durchaus in der Lage mit Repräsentanten in den entsprechenden Gremien zu kommunizieren und einen Diskurs anzustoßen. Ein berechtigtes Interesse besteht also auch ohne Antragsberechtigung. Das Problem mit der Angabe des Landkreises auf dem Kennzeichen kann ich in der Form nicht nachvollziehen. Weder in Köln, die die Daten von Amts wegen veröffentlichen, noch in Stuttgart, die die Daten nach LIFG bekannt gaben (https://fragdenstaat.de/a/179147), war dies problematisch. Der Landkreis auf dem Kennzeichen schränkt ohne weitere vorliegende Informationen den Personenkreis auf sämtliche Fahrzeugführer eines Landkreises ein. Hierbei von einem personenbezogenen Datum zu sprechen halte ich für überzogen. Primär geht es mir aber auch weniger darum herauszufinden, mit Fahrzeugen welcher Landkreise oder Fabrikate Bußgeldvorfälle im ruhenden Verkehr vorkommen, sondern es geht um die Häufung in bestimmten Gebieten. Ich könnte auf die Ihrer Meinung nach bedenklichen Informationen also durchaus verzichten. Ihren Hinweis zur Einordnung der erbetenen Information nehme ich dankend zur Kenntnis, dies ist allerdings keine zureichende Begründung für eine Auskunftsverweigerung, sondern wird für mich als Hinweis zur weiteren Recherche dienen. Sie führen an, dass die Landeshauptstadt München derartige Tabellen nicht führen würde. Dies verwundert mich doch sehr. Dies würde bedeuten, die Landeshauptstadt München erfasst Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs überhaupt nicht gesammelt, sondern stellt im Prinzip nur Knöllchen aus und wertet die Daten überhaupt nicht aus. Bitte bestätigen Sie mir doch, dass hier keinerlei Daten auf Ihrer Seite vorliegen, um sicher zu gehen, dass es sich hierbei nicht um ein Missverständnis handelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179366

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits in der letzten an Sie verfassten E-Mail vom 21.02.2020 dargelegt, sind …
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für die Landeshauptstadt München [#179366]
Datum
28. Februar 2020 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits in der letzten an Sie verfassten E-Mail vom 21.02.2020 dargelegt, sind wir nach unserer rechtlichen Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine etwaige Auskunftserteilung in der Sache an Sie nicht gegeben sind. Ein entsprechendes Auskunftsrecht Ihrerseits ist auf dem Boden der geltenden Rechtslage nicht gegeben. Wir verweisen nochmals auf die bisherige Korrespondenz in der Angelegenheit und betrachten den Vorgang als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen