Bußgelder Fließender Verkehr

- Bußgelder Fließender Verkehr Essen 2016 in maschinenlesbarer Form.

Die Tabelle soll die Felder „Tag“, „Zeit“, „Tatort“, „Tatbestandsnummer“ und „Bußgeld“ für alle von städtischen Mitarbeitern erfassten Einzelfälle enthalten; personenbezogene Spalten sind vor Weitergabe zu entfernen.

Als Vorbild kann die veröffentlichte Datei der Stadt Moers herangezogen werden:
https://www.offenesdatenportal.de/dataset/bubgelder-fliessender-verkehr-moers-2016/resource/a9083509-633f-440e-9913-08b9ebdbd291

Falls der Datensatz 2016 noch nicht verfügbar sein sollte, kann ersatzweise auf 2015 ausgewichen werden.

Die Daten werden erbeten, um nützliche Anwendungen und Visualisierungen für Bürgerinnen und Bürger, u. a. im Rahmen der Tätigkeit des OK-Lab Ruhrgebiets (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) zu realisieren. Die Daten sollen in einer Sammlung Offener Daten zusammengeführt werden. Eine weitere Nutzung dient Zwecken der wissenschaftlichen Forschung (Stichwort: „Smart City“ Essen).

Leider bietet die Stadt Essen bisher anders als die Nachbarstädte Bochum, Mülheim und Gelsenkirchen kein Portal für Offene Daten an; mehrere Kontaktaufnahmen in dieser Sache im letzten Jahr blieben bisher ohne Erfolg. Wir gehen daher nun diesen offiziellen Weg über eine IFG-Anfrage und hoffen auf eine zügige Bearbeitung.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2017
  • Frist
    7. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder Fließender Verkehr [#20571]
Datum
4. März 2017 19:47
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Bußgelder Fließender Verkehr Essen 2016 in maschinenlesbarer Form. Die Tabelle soll die Felder „Tag“, „Zeit“, „Tatort“, „Tatbestandsnummer“ und „Bußgeld“ für alle von städtischen Mitarbeitern erfassten Einzelfälle enthalten; personenbezogene Spalten sind vor Weitergabe zu entfernen. Als Vorbild kann die veröffentlichte Datei der Stadt Moers herangezogen werden: https://www.offenesdatenportal.de/dataset/bubgelder-fliessender-verkehr-moers-2016/resource/a9083509-633f-440e-9913-08b9ebdbd291 Falls der Datensatz 2016 noch nicht verfügbar sein sollte, kann ersatzweise auf 2015 ausgewichen werden. Die Daten werden erbeten, um nützliche Anwendungen und Visualisierungen für Bürgerinnen und Bürger, u. a. im Rahmen der Tätigkeit des OK-Lab Ruhrgebiets (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) zu realisieren. Die Daten sollen in einer Sammlung Offener Daten zusammengeführt werden. Eine weitere Nutzung dient Zwecken der wissenschaftlichen Forschung (Stichwort: „Smart City“ Essen). Leider bietet die Stadt Essen bisher anders als die Nachbarstädte Bochum, Mülheim und Gelsenkirchen kein Portal für Offene Daten an; mehrere Kontaktaufnahmen in dieser Sache im letzten Jahr blieben bisher ohne Erfolg. Wir gehen daher nun diesen offiziellen Weg über eine IFG-Anfrage und hoffen auf eine zügige Bearbeitung. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder Fließender Verkehr“ vom 04.03.2017 (…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelder Fließender Verkehr [#20571]
Datum
10. Mai 2017 15:30
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder Fließender Verkehr“ vom 04.03.2017 (#20571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bußgelder Fließender Verkehr“ [#20571]
Datum
16. November 2017 21:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20571 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Eine Nachfrage meinerseits blieb leider erfolglos. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.11.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bußgelder Fließender Verkehr“ [#20571]
Datum
17. November 2017 12:32
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.11.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.3-4003/17 [#20571] Sehr geehrte Damen und Herren bei der Landesbeauftragten für Datensc…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.3-4003/17 [#20571]
Datum
28. November 2017 09:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, die gewünschten Informationen inkl. Schreiben im Volltext und benannte Ansprechpartner lasse ich Ihnen mit gesonderter Mail außerhalb dieser Plattform zukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Ihre E-Mails vom 16.11.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre drei Anträge auf Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mails vom 16.11.2017
Datum
15. Dezember 2017 11:04
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre drei Anträge auf Informationszugang an die Stadt Essen vom 04.03.2017 Ihr E-Mail vom 16.11.2017 und 28.11.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Essen mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen (siehe unten). Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mails vom 16.11.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre drei Anträge auf Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mails vom 16.11.2017
Datum
15. Dezember 2017 11:04
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre drei Anträge auf Informationszugang an die Stadt Essen vom 04.03.2017 Ihr E-Mail vom 16.11.2017 und 28.11.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Essen mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen (siehe unten). Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mails vom 16.11.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre drei Anträge auf Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mails vom 16.11.2017
Datum
15. Dezember 2017 11:04
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre drei Anträge auf Informationszugang an die Stadt Essen vom 04.03.2017 Ihr E-Mail vom 16.11.2017 und 28.11.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Essen mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen (siehe unten). Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Meine E-Mail vom 15.12.2017 209.2.3.2.3-4003/17 209.2.3.2.3-4157/17 209.2.3.2.3-4158/17 Informationsfreiheitsges…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Meine E-Mail vom 15.12.2017
Datum
16. Januar 2018 09:01
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.2.3-4003/17 209.2.3.2.3-4157/17 209.2.3.2.3-4158/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre drei Anträge auf Informationszugang an die Stadt Essen vom 04.03.2017 Mein Schreiben vom 15.12.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
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Meine E-Mail vom 15.12.2017 209.2.3.2.3-4003/17 209.2.3.2.3-4157/17 209.2.3.2.3-4158/17 Informationsfreiheitsges…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Meine E-Mail vom 15.12.2017
Datum
16. Januar 2018 09:01
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.2.3-4003/17 209.2.3.2.3-4157/17 209.2.3.2.3-4158/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre drei Anträge auf Informationszugang an die Stadt Essen vom 04.03.2017 Mein Schreiben vom 15.12.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
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Meine E-Mail vom 15.12.2017 209.2.3.2.3-4003/17 209.2.3.2.3-4157/17 209.2.3.2.3-4158/17 Informationsfreiheitsges…
Von
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Betreff
Meine E-Mail vom 15.12.2017
Datum
16. Januar 2018 09:01
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.2.3-4003/17 209.2.3.2.3-4157/17 209.2.3.2.3-4158/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre drei Anträge auf Informationszugang an die Stadt Essen vom 04.03.2017 Mein Schreiben vom 15.12.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#20571] Sehr geehrte Damen und Herren, auch auf di…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#20571]
Datum
15. Februar 2018 15:14
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch auf diese Anfrage ("Bußgelder Fließender Verkehr") bezog sich das Gespräch mit dem Ordnungsdezernenten im Juli 2017. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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