Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
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Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29204]
Datum
25. April 2018 15:22
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 25.04.2018. Die vo…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29204]
Datum
3. Mai 2018 08:32
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 25.04.2018. Die von Ihnen gewünschten Zahlen werden erhoben. Wir werden Ihnen die gewünschte Statistik bis spätestens 22.05.2018 zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Freiburg im Breisgau
Antw: Bußgelder für Umweltzone ohne= 20Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 Guten Tag Herr Antragsteller/in…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Bußgelder für Umweltzone ohne= 20Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621
Datum
23. Mai 2018 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, aufgrund Ihres Antrages vom 25.04.2018 auf Auskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes teilen wir Ihnen mit, dass im Jahre 2015 10.091 2016 9.481 2017 5.443 Beanstandungen aufgrund eines Verstoßes nach Tatbestand 141621 ("Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil") im Stadtgebiet von Freiburg erfolgten. Diese Auskunft ist nicht kostenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen