Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    16. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#28969]
Datum
16. April 2018 22:56
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2018 Hans-Georg Wilken Stabsstelle Stadt Karlsru…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2018
Datum
20. April 2018 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Hans-Georg Wilken Stabsstelle Stadt Karlsruhe Ordnungs-und Bürgeramt Kaiserallee 8 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3203 Fax: 0721/133-3209 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt ich hiermit bestätige. Zum Inhalt Ihrer Anfrage ist zu sagen, dass unsere Bußgeldstelle zwar die zuständige Behörde ist, die Daten dort aber nicht parat sind. Hierzu müsste erst ein kostenpflichtiger Auftrag an unser Regionales Rechenzentrum ergehen, wobei die Kosten von dort aus nach dem entstan- denen Aufwand berechnet werden, so dass wir seriöserweise hierzu auch keine Angaben machen können. Ihre Auffassung, die Auskunft könne kostenlos erteilt werden, ist somit leider nicht zutreffend, so dass ich Sie fragen möchte, ob Sie trotzdem Ihre Anfrage aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2018 [#28969] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2018 [#28969]
Datum
18. Mai 2018 16:48
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Antwort. In Anbetracht der Kosten ziehe ich die Anfrage zurück. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>