Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Anfrage an: Stadt Ludwigsburg

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Mai 2018
  • Frist
    17. Juni 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Stadt Ludwigsburg Details
Von
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Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29899]
Datum
18. Mai 2018 17:06
An
Stadt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette b…
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Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29899]
Datum
19. Juni 2018 09:03
An
Stadt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621“ vom 18.05.2018 (#29899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette b…
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Von
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Betreff
AW: AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29899]
Datum
6. Juli 2018 09:49
An
Stadt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621“ vom 18.05.2018 (#29899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Betreff
Re: AW: AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29899]
Datum
31. Juli 2018 21:01
An
Stadt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621“ vom 18.05.2018 (#29899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>