Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
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Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#28971]
Datum
16. April 2018 22:59
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette b…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#28971]
Datum
18. Mai 2018 16:51
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621“ vom 16.04.2018 (#28971) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 16. April 2018 wurde zuständigkeitshalber an mein Rechtsamt, Frau Jancz…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#28971]
Datum
22. Mai 2018 13:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 16. April 2018 wurde zuständigkeitshalber an mein Rechtsamt, Frau Janczak-Leidig (Tel. 77 3495), weitergeleitet. Von dort erhalten Sie eine Eingangsbestätigung bzw. eine Antwort auf Ihre Mail. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NR…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#28971]
Datum
24. Mai 2018 12:15
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Bedauerlicherweise ist die Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund mehrerer Wechsel der für IFG-Anfragen zuständigen Mitarbeiter ins Stocken geraten. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Die Bearbeitung wird nunmehr unverzüglich wieder aufgenommen. Zunächst werde ich klären, ob die von Ihnen beantragte Statistik bei der Verwaltung der Stadt Bonn vorliegt und ob es sich bei den Jahresstatistiken mithin um vorhandene Informationen im Sinne des IFG NRW handelt. Sie werden über den Fortgang umgehend informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage wird Ihnen der beantragte Informationszugang gemäß § 4 Abs. 1 I…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#28971]
Datum
25. Mai 2018 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage wird Ihnen der beantragte Informationszugang gemäß § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW gewährt. Die Stadtverwaltung Bonn hat zu dem von Ihnen erfragten Tatbestand die folgende Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet: 2015: 3177 2016: 1861 2017: 1778 Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen