Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
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Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29994]
Datum
21. Mai 2018 22:08
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette b…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
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Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29994]
Datum
6. Juli 2018 09:50
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621“ vom 21.05.2018 (#29994) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Krefeld
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW betreffend Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren Sehr geehrtAntragst…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW betreffend Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren
Datum
27. Juli 2018 11:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
453,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage nach dem IFG NRW übersende ich Ihnen zunächst mein an Sie gerichtetes Schreiben vom heutigen Tage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Re: Ihre Anfrage nach dem IFG NRW betreffend Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren [#29994] Sehr g…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Ihre Anfrage nach dem IFG NRW betreffend Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren [#29994]
Datum
27. Juli 2018 12:55
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], meine Anschrift ist wie folgt: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] In meinen Augen sollte es sich um eine Einfache Auskunft handeln und diese Kostenfrei sein. Danke. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 29994 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]