Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Anfrage an: Gemeinde Urbach

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Gemeinde Urbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#52650]
Datum
28. Januar 2019 14:30
An
Gemeinde Urbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Urbach
Sehr geehrtAntragsteller/in die Gemeinde Urbach ist keine Straßenverkehrsbehörde und darf somit keine Bußgelder …
Von
Gemeinde Urbach
Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#52650]
Datum
28. Januar 2019 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Gemeinde Urbach ist keine Straßenverkehrsbehörde und darf somit keine Bußgelder aufgrund der Straßenverkehrsordnung erlassen. Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Urbach hat selbst keine Anzeigen wg. Verstoß gegen das Einfahrtsverbot in die Umweltzone erstattet. Allein die Polizei hat hierzu Kontrollen durchgeführt und entsprechende Anzeigen gefertigt. Wenden Sie sich deshalb bitte an die dafür zuständige Bußgeldbehörde im Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Wunschgemäß haben wir Ihr Anliegen nicht automatisch dorthin weiter geleitet, da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben. Wenden Sie sich deshalb bitte selbst an: Fachbereichsleitung Frau Stephanie Baßler Telefonnummer: 07151 501-1372 Faxnummer: 07151 501-1152 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen