Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

bitte senden Sie mir die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 zu, aus der hervorgeht, wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 i.V.m Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#52656]
Datum
28. Januar 2019 14:45
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 zu, aus der hervorgeht, wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 i.V.m Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage vom 28.01.2019 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 28.01…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.01.2019
Datum
29. Januar 2019 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 28.01.2019 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die Polizei Dortmund, die für die Überwachung des fließenden Verkehr zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen