Bußgelder für Umweltzone Urbach ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Bitte senden Sie mir die Statistik (für die Umweltzone Urbach) getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 zu aus der hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2019
  • Frist
    12. März 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis Details
Von
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Betreff
Bußgelder für Umweltzone Urbach ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#56605]
Datum
10. Februar 2019 11:57
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Statistik (für die Umweltzone Urbach) getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 zu aus der hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom Sonntag, den 10.02.2019 fragten Sie an, wie viele Verfahren weg…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Betreff
AW: <N> Bußgelder für Umweltzone Urbach ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#56605]
Datum
13. Februar 2019 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom Sonntag, den 10.02.2019 fragten Sie an, wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil" bezogen auf die Umweltzone in der Gemeinde Urbach in den Jahren 2015 - 2018 durchgeführt worden sind. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass wir 9 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2015, 9 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2016, 7 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2017 und 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2018 durchgeführt haben. Freundliche Grüße