Bußgelder wegen abgelaufener Personalausweise zur Sanierung der Stadtkasse Iserlohn

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1 in der Fassung bis 15.07.2017 verpflichtete richtige Deutsche „einen Ausweis zu besitzen“. Nach einer Gesetzesänderung wurde ab dem 15.07.2017 eine Präzisierung vorgenommen. Künftig sollte der Ausweis auch „gültig“ sein. Außerdem wurde bundeseinheitlich geregelt, dass bei abgelaufener Gültigkeit Bußgelder verhängt werden könnten. Eine verpflichtende Bußgeldregelung gibt es nicht.

Rational lässt sich sicher nicht erklären, warum die Identifikation einer Person an einem „Haltbarkeitsdatum“ festgemacht werden soll. Aber zur Sanierung der Stadtkassen haben manche Kommunen Anweisungen zur Ahndung ausgegeben.

Auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE vom 20.02.2012 zur „Verbreitung des neuen Personalausweises“ wurde seitens der Stadt Iserlohn mitgeteilt, dass man auf Bußgelder verzichten werde. https://www.dielinke-iserlohn.de/nc/fraktion/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-verbreitung-des-neuen-personalausweises/

Und noch am 15.10.2014 wurde die Einführung von Bußgeldern in Iserlohn bestritten. https://www.come-on.de/lennetal/altena/ausweis-abgelaufen-kein-bussgeld-4136985.html

Inzwischen macht sich die Stadt Iserlohn als Geldeintreiber der GEZ einen Namen, bestiehlt Bettler um den Bettellohn https://www.huffingtonpost.de/entry/ausbeutung-von-hartz-iv-empfaengern-bettler-jan_de_5b5ef31ae4b0b15aba9ae417 und täuscht Leistungsberechtigte Einwohner durch falsches Zahlenmaterial über angemessene Wohnkosten https://www.lokalkompass.de/essen-sued/politik/sozialleistungsbetrug-im-grossen-stil-ca-600-millionen-euro-jaehrlich-verweigert-d876185.html .

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Seit wann werden Bußgelder eingetrieben?
2. Sind die Sachbearbeiter angewiesen über die Möglichkeit der
Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung zu informieren?
3. Wie viele Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung wurden gewährt?
4. Wie viele Bußgelder wurden ausgesprochen?
5. Wie hoch sind die jährlichen „Einnahmen“?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. August 2018
  • Frist
    14. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Das Personalausweisgesetz (PAusw…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder wegen abgelaufener Personalausweise zur Sanierung der Stadtkasse Iserlohn [#32828]
Datum
13. August 2018 22:09
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, Das Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1 in der Fassung bis 15.07.2017 verpflichtete richtige Deutsche „einen Ausweis zu besitzen“. Nach einer Gesetzesänderung wurde ab dem 15.07.2017 eine Präzisierung vorgenommen. Künftig sollte der Ausweis auch „gültig“ sein. Außerdem wurde bundeseinheitlich geregelt, dass bei abgelaufener Gültigkeit Bußgelder verhängt werden könnten. Eine verpflichtende Bußgeldregelung gibt es nicht. Rational lässt sich sicher nicht erklären, warum die Identifikation einer Person an einem „Haltbarkeitsdatum“ festgemacht werden soll. Aber zur Sanierung der Stadtkassen haben manche Kommunen Anweisungen zur Ahndung ausgegeben. Auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE vom 20.02.2012 zur „Verbreitung des neuen Personalausweises“ wurde seitens der Stadt Iserlohn mitgeteilt, dass man auf Bußgelder verzichten werde. https://www.dielinke-iserlohn.de/nc/fraktion/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-verbreitung-des-neuen-personalausweises/ Und noch am 15.10.2014 wurde die Einführung von Bußgeldern in Iserlohn bestritten. https://www.come-on.de/lennetal/altena/ausweis-abgelaufen-kein-bussgeld-4136985.html Inzwischen macht sich die Stadt Iserlohn als Geldeintreiber der GEZ einen Namen, bestiehlt Bettler um den Bettellohn https://www.huffingtonpost.de/entry/ausbeutung-von-hartz-iv-empfaengern-bettler-jan_de_5b5ef31ae4b0b15aba9ae417 und täuscht Leistungsberechtigte Einwohner durch falsches Zahlenmaterial über angemessene Wohnkosten https://www.lokalkompass.de/essen-sued/politik/sozialleistungsbetrug-im-grossen-stil-ca-600-millionen-euro-jaehrlich-verweigert-d876185.html . bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Seit wann werden Bußgelder eingetrieben? 2. Sind die Sachbearbeiter angewiesen über die Möglichkeit der Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung zu informieren? 3. Wie viele Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung wurden gewährt? 4. Wie viele Bußgelder wurden ausgesprochen? 5. Wie hoch sind die jährlichen „Einnahmen“? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Bußgeld bei Verstoß gegen Personalausweisgesetz
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Via
Briefpost
Betreff
Bußgeld bei Verstoß gegen Personalausweisgesetz
Datum
6. September 2018
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bußgeld bei Verstoß gegen Personalausweisgesetz [#32828] Sehr geehrte Damen und Herren, möglicherweise haben …
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgeld bei Verstoß gegen Personalausweisgesetz [#32828]
Datum
8. September 2018 15:37
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, möglicherweise haben Sie meine IFG-Anfrage nicht aufmerksam gelesen. Der von Ihnen genannte Verein ist in meiner Anfrage nicht einmal namentlich erwähnt. Diese Anfrage ist von keiner juristischen Person gestellt worden, sondern von mir als einer natürliche Person, der Sie von Gesetzes wegen zur Auskunft verpflichtet sind. Leider machen Sie es erforderlich diese Verweigerung dem Datenschutzbeauftragten des Landes NRW zur Kenntnis zu bringen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bußgelder wegen abgelaufener Personalausweise zur Sanierung der Stadtkasse Iserlohn“ [#32828] [#32828]
Datum
8. September 2018 15:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32828 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … diese Anfrage eben von keiner juristischen Person gestellt worden ist, sondern von mir als einer natürlichen Person, der die Kommunalverwaltung der Stadt Iserlohn von Gesetzes wegen zur Auskunft verpflichtet ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend
Datum
12. September 2018 16:19
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend Aktenzeichen: 209.2.3.2.12-7853/18 Ihr Bescheid vom 6.9.2018 (Zeichen: 33) ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag gestellt zu haben. Mit o.g. Bescheid, welcher mir in Kopie vorliegt, haben Sie seinen Antrag mit dem Argument, bei dem eingetragenen Verein aufRECHT handele es sich um keine nach dem IFG NRW antragsberechtigte Person, abgelehnt. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Aus dem Antrag ist nicht ersichtlich, dass Herr Antragsteller/in ihn als Vertreter des Antragsteller/in gestellt hat; noch nicht einmal der Name des Vereins wird im Antrag erwähnt. Antragsteller des über die Plattform fragdenstaat.de gestellten Informationszugangsantrags ist vielmehr Herr Antragsteller/in Antragsteller/in selbst, welcher als natürliche Person die Anforderungen an die Antragsbefugnis nach dem IFG NRW erfüllt. Daher darf ich Sie bitten, den Informationszugangsantrag Herrn Wockelmanns einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Sollten Sie bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, wäre die Ablehnung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW zu begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie dieses Schreibens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm ggf. Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Aktenzeichen: 209.2.3.2.12-7853/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Zugang zu In…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Aktenzeichen: 209.2.3.2.12-7853/18
Datum
17. September 2018 11:39
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend vom 13.8.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.12-7853/18 Antwortschreiben der Stadt Iserlohn vom 13.9.2018 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Stadt Iserlohn auf mein Auskunftsersuchen vom 12.9.2018 zu Ihrer Kenntnisnahme Mit freundlichen Grüßen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antw: Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausw…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antw: Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend [#32828]
Datum
27. September 2018 13:41
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
gern formuliere ich meine Anfrage neu: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW als Privatperson (keine ausweichende Option möglich) Sehr geehrte Damen und Herren, Das Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1 in der Fassung bis 15.07.2017 verpflichtete richtige Deutsche „einen Ausweis zu besitzen“. Nach einer Gesetzesänderung wurde ab dem 15.07.2017 eine Präzisierung vorgenommen. Künftig sollte der Ausweis auch „gültig“ sein. Außerdem wurde bundeseinheitlich geregelt, dass bei abgelaufener Gültigkeit Bußgelder verhängt werden könnten. Eine verpflichtende Bußgeldregelung gibt es nicht. Rational lässt sich sicher nicht erklären, warum die Identifikation einer Person an einem „Haltbarkeitsdatum“ festgemacht werden soll. Aber zur Sanierung der Stadtkassen haben manche Kommunen Anweisungen zur Ahndung ausgegeben. Auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE vom 20.02.2012 zur „Verbreitung des neuen Personalausweises“ wurde seitens der Stadt Iserlohn mitgeteilt, dass man auf Bußgelder verzichten werde. https://www.dielinke-iserlohn.de/nc/f... Und noch am 15.10.2014 wurde die Einführung von Bußgeldern in Iserlohn bestritten. https://www.come-on.de/lennetal/alten... Inzwischen macht sich die Stadt Iserlohn als Geldeintreiber der GEZ einen Namen, bestiehlt Bettler um den Bettellohn https://www.huffingtonpost.de/entry/a... und täuscht Leistungsberechtigte Einwohner durch falsches Zahlenmaterial über angemessene Wohnkosten https://www.lokalkompass.de/essen-sue... . bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Seit wann werden Bußgelder eingetrieben? 2. Sind die Sachbearbeiter angewiesen über die Möglichkeit der Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung zu informieren? 3. Wie viele Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung wurden gewährt? 4. Wie viele Bußgelder wurden ausgesprochen? 5. Wie hoch sind die jährlichen „Einnahmen“? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Anfragenr: 32828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antw: Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausw…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antw: Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend [#32828]
Datum
28. September 2018 18:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die Unterschrift "des Vereins" war eine Eingabe bei der Registrierung bei dem Portal fragdenstaat.de und wurde dadurch Teil der automatisierten Formularvorlage. Ich habe die Portalbetreiber über diese Kapriolen der Kommunalbehörde Iserlohn in Kenntnis gesetzt, die Eingabe in meinem Account vorsorglich gelöscht und meine Anfrage erneut wortgetreu als Privatperson wiederholt. Damit dürften nunmehr alle Formalien den Ansprüchen genügen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antw: Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausw…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antw: Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend [#32828]
Datum
9. Oktober 2018 13:26
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder wegen abgelaufener Personalausweise zur Sanierung der Stadtkasse Iserlohn“ vom 13.08.2018 (#32828) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Iserlohn
Anfrage-Nr. 32828 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen - meinen Bescheid vom 31.10.2018 - und e…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Anfrage-Nr. 32828
Datum
31. Oktober 2018 15:44
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen - meinen Bescheid vom 31.10.2018 - und ein weiteres an Sie gerichtetes Schreiben jeweils zur Kenntnisnahme und zum Zwecke der Bekanntmachung. Bitte beachten Sie im Rahmen künftiger Anfragen nach dem IFG, dass - je nach Verwaltungsaufwand - Gebühren für Auskünfte in Höhe von 10 - 1000 € festgesetzt werden können. Auf die VerwGebO IFG NRW i. V. m. Ziffer 1.3.2 und 1.3.3 der Anlage zu vorstehender Verwaltungsgebührenordnung wird Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen