Bußgelder wegen abgelaufener Personalausweise zur Sanierung der Stadtkasse Iserlohn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1 in der Fassung bis 15.07.2017 verpflichtete richtige Deutsche „einen Ausweis zu besitzen“. Nach einer Gesetzesänderung wurde ab dem 15.07.2017 eine Präzisierung vorgenommen. Künftig sollte der Ausweis auch „gültig“ sein. Außerdem wurde bundeseinheitlich geregelt, dass bei abgelaufener Gültigkeit Bußgelder verhängt werden könnten. Eine verpflichtende Bußgeldregelung gibt es nicht.
Rational lässt sich sicher nicht erklären, warum die Identifikation einer Person an einem „Haltbarkeitsdatum“ festgemacht werden soll. Aber zur Sanierung der Stadtkassen haben manche Kommunen Anweisungen zur Ahndung ausgegeben.
Auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE vom 20.02.2012 zur „Verbreitung des neuen Personalausweises“ wurde seitens der Stadt Iserlohn mitgeteilt, dass man auf Bußgelder verzichten werde. https://www.dielinke-iserlohn.de/nc/fraktion/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-verbreitung-des-neuen-personalausweises/
Und noch am 15.10.2014 wurde die Einführung von Bußgeldern in Iserlohn bestritten. https://www.come-on.de/lennetal/altena/ausweis-abgelaufen-kein-bussgeld-4136985.html
Inzwischen macht sich die Stadt Iserlohn als Geldeintreiber der GEZ einen Namen, bestiehlt Bettler um den Bettellohn https://www.huffingtonpost.de/entry/ausbeutung-von-hartz-iv-empfaengern-bettler-jan_de_5b5ef31ae4b0b15aba9ae417 und täuscht Leistungsberechtigte Einwohner durch falsches Zahlenmaterial über angemessene Wohnkosten https://www.lokalkompass.de/essen-sued/politik/sozialleistungsbetrug-im-grossen-stil-ca-600-millionen-euro-jaehrlich-verweigert-d876185.html .
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Seit wann werden Bußgelder eingetrieben?
2. Sind die Sachbearbeiter angewiesen über die Möglichkeit der
Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung zu informieren?
3. Wie viele Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung wurden gewährt?
4. Wie viele Bußgelder wurden ausgesprochen?
5. Wie hoch sind die jährlichen „Einnahmen“?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum13. August 2018
-
14. September 2018
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Ein:e Follower:in
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Bußgelder wegen abgelaufener Personalausweise zur Sanierung der Stadtkasse Iserlohn [#32828]
- Datum
- 13. August 2018 22:09
- An
- Kommunalverwaltung Iserlohn
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kommunalverwaltung Iserlohn
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Bußgeld bei Verstoß gegen Personalausweisgesetz
- Datum
- 6. September 2018
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bußgeld bei Verstoß gegen Personalausweisgesetz [#32828]
- Datum
- 8. September 2018 15:37
- An
- Kommunalverwaltung Iserlohn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Bußgelder wegen abgelaufener Personalausweise zur Sanierung der Stadtkasse Iserlohn“ [#32828] [#32828]
- Datum
- 8. September 2018 15:40
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 10. September 2018 10:31
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend
- Datum
- 12. September 2018 16:19
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- WG: Aktenzeichen: 209.2.3.2.12-7853/18
- Datum
- 17. September 2018 11:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 17. September 2018 12:12
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff versteckt
- Datum
- 20. September 2018 12:06
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Antw: Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend [#32828]
- Datum
- 27. September 2018 13:41
- An
- Kommunalverwaltung Iserlohn
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- Betreff
- AW: WG: Antw: Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend [#32828]
- Datum
- 28. September 2018 18:13
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff
- AW: WG: Antw: Antrag Herrn Antragsteller/in Wockelmanns vom 13.8.2018 auf Zugang zu Informationen das Personalausweisgesetz betreffend [#32828]
- Datum
- 9. Oktober 2018 13:26
- An
- Kommunalverwaltung Iserlohn
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- Von
- Kommunalverwaltung Iserlohn
- Betreff
- Anfrage-Nr. 32828
- Datum
- 31. Oktober 2018 15:44
- Status
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