Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung

die Höhe der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängt wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204909]
Datum
3. Dezember 2020 16:45
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Höhe der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängt wurden
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204909/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage wurde von der bezirklichen Datenschutzbeauftragten zust…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204909]
Datum
4. Dezember 2020 10:12
Status
Warte auf Antwort
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2,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage wurde von der bezirklichen Datenschutzbeauftragten zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt Treptow-Köpenick zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage am 04.12.2020. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage als Antrag auf Aktenauskunft gemäß Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) zu werten ist. Ich verstehe Ihren Antrag so, dass Sie die Gesamtanzahl der bislang durch das Ordnungsamt Treptow-Köpenick erlassenen Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnungbegehren. Ich bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bei meiner heutigen Nachricht handelt es sich um eine Zwischenmitteilung. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine einfache schriftliche Auskunft handelt, welche aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes gebührenfrei ergehen wird. Sollten Ihre Anfrage- entgegen meiner Annahme – ggf. auf die Bußgeldhöhe (Eurobetrag) abstellen, so kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ermittlung der Bußgeldhöhe nach Würdigung des Tatvorwurfs im Einzelfall anhand des Bußgeldkataloges des Berliner Senates erfolgt. Den Bußgeldkatalog finden Sie im Internet unter: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/ . Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich auf den gesamten Bußgeldbetrag (in Euro). Mit freundlich…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204909]
Datum
4. Dezember 2020 11:24
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich auf den gesamten Bußgeldbetrag (in Euro). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204909/

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Rückmeldung mit der Konkretisierung, dass sich Ihre An…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204909]
Datum
4. Dezember 2020 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Rückmeldung mit der Konkretisierung, dass sich Ihre Anfrage auf den gesamten Bußgeldbetrag (in Euro) bezieht. Wie bereits per Zwischenmitteilung mitgeteilt, habe ich Ihre Anfrage vom 03.12.2020 als Antrag auf Informationszugang gemäß Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) gewertet. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Durch das Ordnungsamt Treptow-Köpenick wurden im Zusammenhang mit Corona Maßnahmen bislang Bußgeldbescheide mit einer Höhe von insgesamt rund 90.000 € erlassen (Stand vom 04.12.2020). Hier sind auch Bußgelder enthalten, die tateinheitlich mit anderen Verstößen verhängt wurden. Dies gilt z.B. im Fall von Gaststättenkontrollen, wenn Verstöße gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnungund auch Verstöße gegen andere Regelungen, wie bspw. gegen das Jugendschutzgesetz, festgestellt wurden. Ein Herausfiltern der anderen Tateinheiten ist leider nicht möglich. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen