Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung

die Höhe der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängt wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204900]
Datum
3. Dezember 2020 16:45
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Höhe der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängt wurden
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204900/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. E-Mail ist hier im Büro von Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz eingeg…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204900]
Datum
4. Dezember 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. E-Mail ist hier im Büro von Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz eingegangen. Zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an die Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft gem. § 3 Abs. 1 IFG wurde mir zur Bearbeitung vorgelegt…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204900]
Datum
14. Dezember 2020 18:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft gem. § 3 Abs. 1 IFG wurde mir zur Bearbeitung vorgelegt. Die Aktenauskunft ist gem. § 16 (IFG) gebührenpflichtig. Die Erteilung der Auskunft wird gem. § 17 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge von der Vorauszahlung in Höhe von 23,38 Euro abhängig gemacht. Den Gebührenbescheid finden Sie im Anhang. Die Auskunft wird nach Erhalt der festgesetzten Vorauszahlung in Höhe von 23,38 Euro erteilt. Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 5 Abs. 3 VGebO sind die Gebühren den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebüh…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204900]
Datum
15. Dezember 2020 09:43
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 5 Abs. 3 VGebO sind die Gebühren den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners zu bemessen. Die Gebühr von 23,38 € übersteigt meine Verhältnisse. Aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes bitte ich Sie zu überprüfen, ob eine Gebührenbefreiung in Frage kommt. Ordnungsämter der anderen Bezirke konnten die Informationen kostenlos bereitstellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204900/

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Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in auch wenn Sie die Gründe nicht näher dargelegt haben, warum die festgesetzte Vorausz…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung [#204900]
Datum
16. Dezember 2020 19:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auch wenn Sie die Gründe nicht näher dargelegt haben, warum die festgesetzte Vorauszahlung Ihre Verhältnisse übersteigt, wird im vorliegenden Fall aus Billigkeitsgründen von der Erhebung der Verwaltungsgebühr abgesehen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt. Die Antwort auf Ihre Anfrage "Die Höhe der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängt wurden" lautet: Der Betrag der geforderten Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung verhängt wurden, beläuft sich auf 103.666,00 Euro. Mit freundlichen Grüßen