Sehr geehrteAntragsteller/in
ich bestätige den Erhalt Ihrer unten stehenden Nachfrage vom
03.12.2020, welche mir zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung
übermittelt worden ist.
Unter Hinweis auf die von Ihnen benannten gesetzlichen Bestimmungen des
Berliner Informationsfreiheitsgesetzes antworte ich Ihnen wie folgt:
Mit Stand 03.12.2020 wurden im Ordnungsamt Pankow von Berlin 1034
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen der Zuwiderhandlung gegen die
SARS-CoV-2 Eindämmungsmaßnahmeverordnung bzw.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Verbindung mit dem
Infektionsschutzgesetz eingeleitet.
Dabei wurden 38.530,00 € an Verwarngelder erhoben bzw. Bußgeldern
festgesetzt.
Die Auskunft ergeht gebührenfrei.
Eine Einsichtnahme in das dem Ordnungsamt Pankow zur Verfügung stehende
Ordnungswidrigkeiten-Bearbeitungsprogramm ist aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht möglich.
Freundliche Grüße,