Bußgelder wegen Verstoßes gegen - § 12 I Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (NRW) erschienen mehrere in rascher Folge.
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Die rechtlich "verschnörkelten" Texte sind für den Normalbürger nicht nur unverständlich formuliert, sondern dazu noch überwiegend unbekannt.
Bereits jetzt gibt es Rückmeldungen über etliche Regelverstöße durch offensichtlich unzureichend instruierte Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Bitte übersenden Sie mir die Weisungsdirektive der Kommune für die Einsatzkräfte, um behördliche Übergriffe besser kontrollieren zu können.
Außerdem wird der Antrag gestellt bis auf Weiteres die Anzahl der verhängten Bußgeldbescheide monatlich zu übermitteln oder besser noch auf der Stadteigenen Seite
zu veröffentlichen.
Diese sind nach Delikten und Höhe der Bußgelder zu gruppieren.
Auch die "Tatorte" sind von öffentlichem Interesse, weil Meldungen vorliegen, dass besonders bei sozialen Randgruppen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum18. April 2020
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23. Mai 2020
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