Bußgeldkatalog Corona-Pandemie

In der laufenden Nummer 10 des Bußgeldkataloges Corona-Pandemie, veröffentlicht im Bayerischen Ministerialblatt BayMBl. 2020 Nr. 223 ist ein Bußgeld für das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund vorgesehen. Was sind triftige Gründe und ab wann gilt das Bußgeld und warum wurde es bisher über die Medien nicht kommuniziert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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Reinhard Huber
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der la…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Reinhard Huber
Betreff
Bußgeldkatalog Corona-Pandemie [#185372]
Datum
26. April 2020 16:28
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der laufenden Nummer 10 des Bußgeldkataloges Corona-Pandemie, veröffentlicht im Bayerischen Ministerialblatt BayMBl. 2020 Nr. 223 ist ein Bußgeld für das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund vorgesehen. Was sind triftige Gründe und ab wann gilt das Bußgeld und warum wurde es bisher über die Medien nicht kommuniziert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Huber Anfragenr: 185372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185372 Postanschrift Reinhard Huber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Huber

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Huber, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die triftigen Gründe, die im Rahmen der erlassenen A…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Bußgeldkatalog Corona-Pandemie [#185372]
Datum
27. April 2020 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huber, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die triftigen Gründe, die im Rahmen der erlassenen Ausgangsbeschränkungen ein Verlassen der Wohnung rechtfertigen, können Sie § 5 Abs. 3 der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV – abrufbar unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf) entnehmen. Die von Ihnen erwähnten Bußgeldvorschriften bei Verstößen wurden entsprechend kommuniziert, vgl. etwa die Pressemitteilung des StMI vom 27.03.2020 (https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/109/index.php). Besuchen Sie regelmäßig: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php Mit freundlichen Grüßen