Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach § 103 Wasserhaushaltsgesetz

Die gültigen Dienstanweisungen oder sonstigen Regelwerke zur Festsetzung der Höhe von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten nach § 103 Wasserhaushaltsgesetz. Bitte auch aufgeschlüsselt nach den einzelnen Verstößen die z.B. in § 7 der Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Heddesdorf, Engers, Heimbach, Weis, Gladbach und Neuwied (Stadt Neuwied), Kreis Neuwied, sowie Gemarkung Sayn (Stadt Bendorf),Kreis Mayen-Koblenz zugunsten des Landkreises und der Stadt Neuwied vom 17. April 1991, vollständig abgedruckt im Staatsanzeiger Nr.15 vom 29. April 1991, Seite 466, berichtigt im Staatsanzeiger Nr. 28 vom 1. Juli 1991, Seite 897 mit einem Bußgeld bedroht werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gültigen Dien…
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach § 103 Wasserhaushaltsgesetz [#193830]
Datum
30. Juli 2020 14:21
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gültigen Dienstanweisungen oder sonstigen Regelwerke zur Festsetzung der Höhe von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten nach § 103 Wasserhaushaltsgesetz. Bitte auch aufgeschlüsselt nach den einzelnen Verstößen die z.B. in § 7 der Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Heddesdorf, Engers, Heimbach, Weis, Gladbach und Neuwied (Stadt Neuwied), Kreis Neuwied, sowie Gemarkung Sayn (Stadt Bendorf),Kreis Mayen-Koblenz zugunsten des Landkreises und der Stadt Neuwied vom 17. April 1991, vollständig abgedruckt im Staatsanzeiger Nr.15 vom 29. April 1991, Seite 466, berichtigt im Staatsanzeiger Nr. 28 vom 1. Juli 1991, Seite 897 mit einem Bußgeld bedroht werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193830/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Neuwied
Kein Nachrichtentext
Von
Kreisverwaltung Neuwied
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. August 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
949,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach § 103 Wasserhaushaltsgesetz“ [#193830] [#193830]
Datum
27. August 2020 13:44
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193830/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Akteneinsicht nach § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in § 2 Abs. 3 LTranspG ausgenommen ist. Bei der Rechtsauffassung der Kreisverwaltung müsste man einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden und Akteneinsicht nach § 49 OWiG beantragen, um die angeforderten Informationen zu erhalten. Aus Art. 103 Abs. 2 GG folgt, dass der Tatbestand, der mit der Bußgeldbewehrung versehen werden soll, in der Rechtsnorm hinreichend genau bestimmt werden muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn für die Verhängung eines Bußgeldes die Grenzen der Strafbarkeit sowie Art und Höhe der Sanktion für den Bürger voraussehbar sind. In der entsprechenden Rechtsverordnung ist jedoch nur pauschal von einer Geldbuße von bis zu 100.000 DM die rede, für den Fall, dass man einem Verbot entgegen § 3 dieser Verordnung handelt. Eine solche Formulierung verweist in der Regel bestenfalls auf bestimmbare, nicht auf bestimmte Tatbestände. Das derart sanktionierte Verhalten ist nicht ausreichend vorhersehbar. Das aber genügt nicht den Anforderungen des Art. 103 GG. Deshalb habe ich die gültigen Dienstanweisungen oder sonstigen Regelwerke zur Festsetzung der Höhe von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten nach § 103 Wasserhaushaltsgesetz angefordert ohne auf ein konkretes Bußgeldverfahren Bezug zu nehmen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193830.pdf - 2020-08-25_1-owi.pdf Anfragenr: 193830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193830/
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch [#193830] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei mein Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags nach…
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch [#193830]
Datum
27. August 2020 15:59
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei mein Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags nach dem Landestransparenzgesetz vom 30.07.2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruchwasserschutzgebiet.pdf Anfragenr: 193830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193830/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage zu dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage zu dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten
Datum
31. August 2020 08:24
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 31.08.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.103 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage zu dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten Ihre E-Mail vom 27. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Vermittlungsanfrage habe ich erhalten. Ihrer Anfrage beigefügt ist die erste Seite des Ablehnungsbescheides der Kreisverwaltung Neuwied. Um Ihre Anfrage prüfen zu können, benötige ich den Zugang zu dem vollständigen Bescheid. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Übermittlung der fehlenden Seite(n). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten [#193830] Sehr [geschwärzt], anbei die zweite Sei…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten [#193830]
Datum
31. August 2020 10:54
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
315,2 KB
Sehr [geschwärzt], anbei die zweite Seite des Ablehnungsbescheids, die jedoch nur die Unterschrift [geschwärzt] enthält. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - img_20200831_105403.jpg Anfragenr: 193830 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt]
Datum
2. September 2020 10:04
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 02.09.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.103 Ihr Zeichen: [geschwärzt] In CC: [geschwärzt] Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: [geschwärzt] beantragte mit E-Mail vom 30. Juli 2020 Dienstanweisungen oder sonstige Regelwerke zur Festsetzung der Höhe von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten nach § 103 Wasserhaushaltsgesetz bei der Kreisverwaltung Neuwied. Sie haben seine Anfrage mit Schreiben vom 25. August 2020 abgelehnt mit der Begründung, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sei eine besondere Rechtsvorschrift und ginge daher im vorliegenden Fall den Vorschriften des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz vor. In rechtlicher Hinsicht möchte ich folgendes ausführen: [geschwärzt] hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei dem Kreis Neuwied handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Soweit besondere Rechtsvorschriften den Zugang zu Informationen, die Auskunftserteilung, die Übermittlung oder die Gewährung von Akteneinsicht regeln, gehen diese Rechtsvorschriften mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes den Bestimmungen dieses Gesetzes vor (§ 2 Abs. 3 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz). Eine Norm verdrängt den Anspruch nach dem Landestransparenzgesetz, wenn sie ebenfalls den Zugang zu Informationen mit derselben Regelungsintention, nämlich eine abschließende Regelung zur Informationsverteilung zwischen Staat und Bürger zu treffen, regelt (VV LTranspG Nr. 2.5). Eine solche Vorschrift ist vorliegend nicht ersichtlich. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) enthält spezielle Akteneinsichtsrechte (z.B. § 49 OWiG), nicht dagegen Regelungen zu dem Informationszugang zu Dienstanweisungen, welche unabhängig von einem OWiG-Verfahren getroffen werden. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 25. September 2020 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu ihren Fragen sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. gez. Uli Mack
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] [#193830] Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreihe…
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] [#193830]
Datum
2. September 2020 11:31
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach § 103 Wasserhaushaltsgesetz“ vom 30.07.2020 (#193830) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193830 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] [#193830] Sehr [geschwärzt], am 27.08.2020 legte ich …
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] [#193830]
Datum
17. September 2020 17:12
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], am 27.08.2020 legte ich Widerspruch gegen den von Ihnen festgesetzten Bescheid vom 25.08.2020 mit dem Aktenzeichen [geschwärzt] ein. Bisher haben Sie auf meinen Widerspruch noch nicht reagiert. Die Frist endet am 27.09.2020. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193830 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kreisverwaltung Neuwied
WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrteAntragstell…
Von
Kreisverwaltung Neuwied
Betreff
WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
29. September 2020 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegende Email mit Anhängen übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] [#193830] Sehr [geschwärzt], anbei meine Einschät…
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] [#193830]
Datum
29. September 2020 16:19
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], anbei meine Einschätzung zu dem vorbezeichneten Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - unwirksamkeitbussgeldkatalogwasserschutzgebiet.pdf Anfragenr: 193830 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Neuwied
AW: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] [#193830] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die …
Von
Kreisverwaltung Neuwied
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde [geschwärzt] [#193830]
Datum
5. Oktober 2020 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Übersendung Ihrer Einschätzung. Wir werden die Angelegenheit prüfen und uns dann unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]