Bußgeldkatalog-Verordnung

in der Drucksache 687/21 auf Seite 17 wird unter der Lfd. 54a.2 einer neuer Punkt "- mit Gefährdung" beschrieben.

Unter welchen Bedingungen kann es zu dem Tatbestand mit Gefährdung kommen, sollte ein Fahrzeug "unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) gehalten"?

Unter welchen Bedingungen kommt es einem Eintrag im Fahreignungsregister ("Punkte in Flensburg")?

Gibt es bereits eine in PDF Form vorliegenden Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog?
Vergleichbar mit den unter dieser Webseite vom KBA.
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der Drucksache…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldkatalog-Verordnung [#228244]
Datum
12. September 2021 14:48
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Drucksache 687/21 auf Seite 17 wird unter der Lfd. 54a.2 einer neuer Punkt "- mit Gefährdung" beschrieben. Unter welchen Bedingungen kann es zu dem Tatbestand mit Gefährdung kommen, sollte ein Fahrzeug "unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) gehalten"? Unter welchen Bedingungen kommt es einem Eintrag im Fahreignungsregister ("Punkte in Flensburg")? Gibt es bereits eine in PDF Form vorliegenden Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog? Vergleichbar mit den unter dieser Webseite vom KBA. https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228244/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen - ausschließlich per E-Mail - das Antwortschreiben auf Ihre A…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1018IFG WG: Bußgeldkatalog-Verordnung [#228244]
Datum
21. September 2021 16:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen - ausschließlich per E-Mail - das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen