Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Transparenzregister
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich § 56 Abs. 5 S. 2 GwG entnehme, ist ihr Haus die Verwaltungsbehörde für Bußgeldverfahren wegen Verletzung verschiedener Pflichten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verletzung von Verpflichtungen nach § 56 Abs. 1 Nummer 52-56 GwG aufgeschlüsselt nach der verletzten Norm und dem Jahr der Einleitung des Bußgeldverfahren.
- ggf. Statistiken zur Höhe der festgesetzten / beigetriebenen Bußgelder
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum6. April 2019
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10. Mai 2019
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