Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Transparenzregister

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich § 56 Abs. 5 S. 2 GwG entnehme, ist ihr Haus die Verwaltungsbehörde für Bußgeldverfahren wegen Verletzung verschiedener Pflichten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Anzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verletzung von Verpflichtungen nach § 56 Abs. 1 Nummer 52-56 GwG aufgeschlüsselt nach der verletzten Norm und dem Jahr der Einleitung des Bußgeldverfahren.

- ggf. Statistiken zur Höhe der festgesetzten / beigetriebenen Bußgelder

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich § 56 Abs. 5 S. 2 GwG entnehme, ist ihr Haus …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Transparenzregister [#126672]
Datum
6. April 2019 22:43
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich § 56 Abs. 5 S. 2 GwG entnehme, ist ihr Haus die Verwaltungsbehörde für Bußgeldverfahren wegen Verletzung verschiedener Pflichten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verletzung von Verpflichtungen nach § 56 Abs. 1 Nummer 52-56 GwG aufgeschlüsselt nach der verletzten Norm und dem Jahr der Einleitung des Bußgeldverfahren. - ggf. Statistiken zur Höhe der festgesetzten / beigetriebenen Bußgelder Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 06.04.2019 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Gemäß § 1 Abs.…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Transparenzregister [#126672]
Datum
12. April 2019 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 06.04.2019 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Gemäß § 1 Abs. 3 IFG gehen Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen […] vor. Das ist vorliegend der Fall. Die zugangsrechtliche Spezialregelung des § 49 b OWiG (Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen) ist gegenüber dem IFG vorrangig. Folglich ist ein Informationszugang nach dem IFG nicht möglich. Ich bedauere, Ihnen daher keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort vom 12.04.2019. Mein Auskunftsersuchen möchte ich in …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Transparenzregister [#126672]
Datum
25. April 2019 21:57
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort vom 12.04.2019. Mein Auskunftsersuchen möchte ich in der Weise abändern, dass ich nunmehr um die selben Auskünfte nach § 475 Abs. 4 StPO i.V.m. § 49b OWiG bitte. Klarstellen möchte ich, dass keine personenbezogenen Informationen begehrt werden, sondern lediglich statistische. Mein berechtigtes Interesse an der Informationserteilung erbigt sich daraus, dass ich beruflich in der Rechtspflege tätig bin und als Einsichtnehmer ins Transparenzregister die gefundenen Informationen besser einschätzen können möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 126672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>