BuKiSchuG eFz in der Jugendhilfe

Alle Gutachten, Einschätzungen, sowie weiteren Schriftverkehr ihres Hauses zum Thema Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Kinder- und Jugendhilfe zu.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Januar 2017
  • Frist
    10. Februar 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Gutachten, …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BuKiSchuG eFz in der Jugendhilfe [#19815]
Datum
7. Januar 2017 20:04
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Gutachten, Einschätzungen, sowie weiteren Schriftverkehr ihres Hauses zum Thema Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Kinder- und Jugendhilfe zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in gern bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetzes.…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: BuKiSchuG eFz in der Jugendhilfe [#19815]
Datum
10. Januar 2017 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gern bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetzes. Die von Ihnen erbetenen Informationen sind im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt. Innerhalb der Bundesregierung ist für das SGB VIII das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) federführend zuständig. Sofern bis zum *** 17. Januar 2017 *** keine Mitteilung von Ihnen eingeht, werde ich Ihren Antrag an das zuständige BMFSFJ weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass we…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: BuKiSchuG eFz in der Jugendhilfe [#19815]
Datum
13. Januar 2017 11:31
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass weite Teile des BuKiSchuG primär das SGB VIII betreffen und somit in die Zuständigkeit des BMFSFJ fallen. Jedoch hatte ihr Ministerium gerade bezüglich des eFz auch eine wichtige Rolle, da hier das Bundeszentralregister Gesetz betroffen war, welches im Zuständigkeitsbereich Ihres Ministeriums liegt. Ich bitte Sie deshalb mir die angeforderten Informationen zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
259,5 KB

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1451/6II-Z3 28/2017 [#19815] Sehr geehrte Damen und Herren, da ich die von Ihnen veranschlagten Kosten als Studen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1451/6II-Z3 28/2017 [#19815]
Datum
10. Februar 2017 22:07
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich die von Ihnen veranschlagten Kosten als Student keinesfalls selbst tragen kann, bitte ich sie meine Anfrage erneut zu prüfen, jedoch nur auf den Bereich der Gutachten welche in Ihrem Haus erstellt wurden beschränkt. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>