BULLETIN ZUR ARZNEIMITTELSICHERHEIT 04/22

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Bitte um Ergänzung der Zahl der "Verdachtsfälle von unerwünschten Impfnebenwirkungen mit tödlichem Ausgang"
getrennt nach den Jahren 2021 und 2022 und den Impfstoffen (monovalent, bivalent)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
Peter Dierich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Ergänzung der Zahl der "…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Peter Dierich
Betreff
BULLETIN ZUR ARZNEIMITTELSICHERHEIT 04/22 [#267725]
Datum
14. Januar 2023 14:17
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Ergänzung der Zahl der "Verdachtsfälle von unerwünschten Impfnebenwirkungen mit tödlichem Ausgang" getrennt nach den Jahren 2021 und 2022 und den Impfstoffen (monovalent, bivalent)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Dierich Anfragenr: 267725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267725/ Postanschrift Peter Dierich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Dierich
Peter Dierich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „BULLETIN ZUR ARZNEIMITTELSICHERHEIT 04/22“ vom 14.01.2023 (#267725…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Peter Dierich
Betreff
AW: BULLETIN ZUR ARZNEIMITTELSICHERHEIT 04/22 [#267725]
Datum
19. Februar 2023 12:05
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „BULLETIN ZUR ARZNEIMITTELSICHERHEIT 04/22“ vom 14.01.2023 (#267725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Dierich
Paul-Ehrlich-Institut
GZ N0.05.02.05/0001#0255-0002 IFG 15/23 Dierich Antwortschreiben Sehr geehrter Herr Dierich, vielen Dank für Ihre…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
GZ N0.05.02.05/0001#0255-0002 IFG 15/23 Dierich Antwortschreiben
Datum
1. März 2023 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dierich, vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei finden Sie das Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Dierich
AW: GZ N0.05.02.05/0001#0255-0002 IFG 15/23 Dierich Antwortschreiben [#267725] Guten Tag, meine Anfrage lautete: …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Peter Dierich
Betreff
AW: GZ N0.05.02.05/0001#0255-0002 IFG 15/23 Dierich Antwortschreiben [#267725]
Datum
2. März 2023 17:38
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage lautete: zum "„BULLETIN ZUR ARZNEIMITTELSICHERHEIT 04/22 Bitte um Ergänzung der Zahl der "Verdachtsfälle von unerwünschten Impfnebenwirkungen mit tödlichem Ausgang" getrennt nach den Jahren 2021 und 2022 und den Impfstoffen (monovalent, bivalent) Ihre Antwort lautet u.a.: "Aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen.“ Ist meine Schlussfolgerung richtig: Da die Nachfrage nach der Zahl der „Verdachtsfälle von unerwünschten Impfnebenwirkungen mit tödlichen Ausgang“ von Ihnen damit abgelehnt wird, dass dies der „Erstellung neuer Informationen“ bedürfe, dass Sie diese Verdachtsfälle nicht mehr erfassen und somit wissentlich einen Gesetzesauftrag nicht erfüllen. Mit freundlichen Grüßen Peter Dierich Anfragenr: 267725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267725/