Bund-Länder-Information über Verfahren vor dem BVerfG Az. 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17

Wurden der Bund und die anderen Bundesländer über die Anhängigkeit bzw. Rechtshängigkeit der Verfassungsbeschwerden BVerfG Az. 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17 informiert?
Wurden der Bund und die Ländern um Stellungnahmen bzw. sonstige Zuarbeiten hierzu gebeten?
Wenn ja, wie und in welchem Rahmen? Bitte die entsprechenden Schreiben hier einstellen.
(inhaltlich ging es in den o.g. Verfahren um Besoldungswidersprüche)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bund-Länder-Information über Verfahren vor dem BVerfG Az. 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17 [#271339]
Datum
24. Februar 2023 07:54
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurden der Bund und die anderen Bundesländer über die Anhängigkeit bzw. Rechtshängigkeit der Verfassungsbeschwerden BVerfG Az. 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17 informiert? << Antragsteller:in >> Wurden der Bund und die Ländern um Stellungnahmen bzw. sonstige Zuarbeiten hierzu gebeten?<< Antragsteller:in >> Wenn ja, wie und in welchem Rahmen? Bitte die entsprechenden Schreiben hier einstellen.<< Antragsteller:in >> (inhaltlich ging es in den o.g. Verfahren um Besoldungswidersprüche) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271339/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bund-Länder-Information über Verfahren vor dem BVerfG Az. 2 BvL 6/…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bund-Länder-Information über Verfahren vor dem BVerfG Az. 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17 [#271339]
Datum
30. März 2023 05:46
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bund-Länder-Information über Verfahren vor dem BVerfG Az. 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17“ vom 24.02.2023 (#271339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW - Ihre Nachricht vom 30. März 2023 P 1500-10018/2023-9108 - IV A 6 Sehr << Antr…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW - Ihre Nachricht vom 30. März 2023
Datum
6. April 2023 08:50
Status
Warte auf Antwort
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
4,5 KB


P 1500-10018/2023-9108 - IV A 6 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie herzlichen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dessen Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Zur Erledigung Ihrer Anfrage sind noch weitere Abstimmungen erforderlich. Es ist beabsichtigt, Ihnen im Laufe des Monats April 2023 eine Rückmeldung zu geben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 24. Februar 2023 P1500-10018/2023-9108-IV A 6 Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 24. Februar 2023
Datum
27. April 2023 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
P1500-10018/2023-9108-IV A 6 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 24. Februar 2023 teile ich Folgendes mit: Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Bund sowie die anderen Länder im Juni 2017 im Rahmen des gemeinsamen Arbeitskreises für Besoldungsfragen über die Rechtshängigkeit der Vorlageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend die Amtsangemessenheit der Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien (Az. 2 BvL 6/17 u.a.) informiert. Stellungnahmen oder sonstigen Zuarbeiten wurden von Bund und Ländern nicht erbeten. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Diese Entscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW i. V. m. § 1 S. 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen