Bund-Länder Finanzausgleich; Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Wenn die Finanzbehörde eines Bundeslandes Kapitalertragsteuer (KESt) auf eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine Kapitalgesellschaft im Ausland einbehält und die ausländische Gesellschaft bekommt diese Kapitalertragsteuer auf Antrag vom BZST erstattet, wer trägt die Kosten der Erstattung? Werden diese KESt-Erstattungen durch den Bund nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt oder dem Land zurückbelastet, dass zuvor die KESt vereinnahmt hat?
Anfrage erfolgreich
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Datum11. April 2019
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14. Mai 2019
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