Bund-Länder Finanzausgleich; Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt

Wenn die Finanzbehörde eines Bundeslandes Kapitalertragsteuer (KESt) auf eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine Kapitalgesellschaft im Ausland einbehält und die ausländische Gesellschaft bekommt diese Kapitalertragsteuer auf Antrag vom BZST erstattet, wer trägt die Kosten der Erstattung? Werden diese KESt-Erstattungen durch den Bund nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt oder dem Land zurückbelastet, dass zuvor die KESt vereinnahmt hat?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn die Finanzb…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Bund-Länder Finanzausgleich; Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt [#130288]
Datum
11. April 2019 10:12
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn die Finanzbehörde eines Bundeslandes Kapitalertragsteuer (KESt) auf eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine Kapitalgesellschaft im Ausland einbehält und die ausländische Gesellschaft bekommt diese Kapitalertragsteuer auf Antrag vom BZST erstattet, wer trägt die Kosten der Erstattung? Werden diese KESt-Erstattungen durch den Bund nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt oder dem Land zurückbelastet, dass zuvor die KESt vereinnahmt hat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bund-Länder Finanzausgleich; Erstattung von Kapi…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bund-Länder Finanzausgleich; Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt [#130288]
Datum
15. Mai 2019 12:50
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bund-Länder Finanzausgleich; Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt“ vom 11.04.2019 (#130288) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 11. April 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage erh…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 11. April 2019
Datum
20. Mai 2019 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.