Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz

Im aktuellen Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz (siehe https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2016/2016-06-14-medienkonvergenz-bericht-blk.pdf?__blob=publicationFile&v=3 auf Seite 21) ist auf eine Anhörung im Zusammenhang mit Ad-Blockern verwiesen sowie auf einen Workshop, der im März 2016 stattfand. Bitte senden Sie mir alle seit Beginn der Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz vorliegenden Unterlagen zum Thema Ad-Blocker.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
  • Kosten dieser Information:
    102,40 Euro
  • 0 Follower:innen

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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im aktuellen Ber…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz [#17207]
Datum
29. Juni 2016 12:31
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im aktuellen Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz (siehe https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2016/2016-06-14-medienkonvergenz-bericht-blk.pdf?__blob=publicationFile&v=3 auf Seite 21) ist auf eine Anhörung im Zusammenhang mit Ad-Blockern verwiesen sowie auf einen Workshop, der im März 2016 stattfand. Bitte senden Sie mir alle seit Beginn der Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz vorliegenden Unterlagen zum Thema Ad-Blocker.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

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Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
papierne Post
Datum
1. September 2016
Status
Anfrage abgeschlossen