Bund-Länder-Vereinbarung über die Einrichtung von Ankunftszentren

Vereinbarung zwischen Bund (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und Ländern über die Einrichtung von und Zusammenarbeit in Ankunftszentren, insbesondere die Vereinbarung des Bundes/BAMF mit dem Land Berlin. Vgl. unter anderem Bundestag Drucksache 18/9269, Antwort auf Frage 1, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809269.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
Bund-Länder-Vereinbarung über die Einrichtung von Ankunftszentren [#153986]
Datum
2. Juli 2019 14:16
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vereinbarung zwischen Bund (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und Ländern über die Einrichtung von und Zusammenarbeit in Ankunftszentren, insbesondere die Vereinbarung des Bundes/BAMF mit dem Land Berlin. Vgl. unter anderem Bundestag Drucksache 18/9269, Antwort auf Frage 1, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809269.pdf
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Sehr geehrte Damen und Herren, in der o. g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG vo…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Bund-Länder-Vereinbarung über die Einrichtung von Ankunftszentren
Datum
12. Juli 2019 12:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, in der o. g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG vom 02.07.2019. Wir sind um schnellstmögliche Bearbeitung bemüht, bitten jedoch um Verständnis, dass auf Grund der erforderlichen ressortinternen Abstimmung voraussichtlich mit einer ca. ein- bis zweiwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Sollte wider Erwarten innerhalb dieses Zeitraums keine abschließende Entscheidung getroffen werden können, erhalten Sie eine weitere Zwischennachricht mit entsprechender Aktualisierung. Ohne das Ergebnis der anhängigen Prüfung zu präjudizieren werden voraussichtlich Verwaltungsgebühren nicht oder allenfalls in geringer Größenordnung (unter 10 Euro) erhoben werden. Wir wären zudem für eine Mitteilung dankbar, ob der zugleich gestellte, auf die identische Amtshandlung gerichtete Antrag nach dem VIG als zurückgenommen gewertet werden kann und auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid verzichtet wird, sofern dem Antrag nach dem IFG entsprochen werden sollte. In diesem Zusammenhang weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die in Rede stehenden Verwaltungsvorgänge nicht dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes gemäß § 1 VIG unterliegen. Mit freundlichen Grüßen
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ja, den Antrag nach dem VIG kö…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
AW: Bund-Länder-Vereinbarung über die Einrichtung von Ankunftszentren [#153986]
Datum
12. Juli 2019 12:57
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ja, den Antrag nach dem VIG können Sie als zurückgenommen werten, sofern dem Antrag nach dem IFG entsprochen werden sollte. Mit freundlichen Grüßen Martina Mauer, Flüchtlingsrat Berlin e.V. Anfragenr: 153986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Sehr geehrte Frau Mauer, in der o. g. Antragsangelegenheit teile ich folgenden aktuellen Sachstand mit: Der Antra…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
AW: Bund-Länder-Vereinbarung über die Einrichtung von Ankunftszentren [#153986]
Datum
23. Juli 2019 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mauer, in der o. g. Antragsangelegenheit teile ich folgenden aktuellen Sachstand mit: Der Antrag wurde im Sachgebiet abschließend bearbeitet. Der Bescheidentwurf bedarf nun noch der Zustimmung der Dienstvorgesetzten und der beamtenrechtlichen Genehmigung des Dienstherrn nach § 5 IFG. Leider kann ich in dieser Phase des Verwaltungsverfahrens den Fortgang der Angelegenheit nicht mehr weiter befördern. Selbstverständlich erhalten Sie umgehend Nachricht nach Rücklauf des Vorgangs aus dem Leitungsbereich. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Sehr geehrte Damen und Herren, in der o. g. Angelegenheit übersende ich anliegend den Bescheid nach § 14 Abs. 1 I…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Bund-Länder-Vereinbarung über die Einrichtung von Ankunftszentren
Datum
29. Juli 2019 09:51
Status
geschwärzt
255,0 KB
geschwärzt
819,0 KB
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, in der o. g. Angelegenheit übersende ich anliegend den Bescheid nach § 14 Abs. 1 IFG auf Ihren Antrag vom 02.07.2019. Wir gewünscht, erfolgt die Übersendung mittels elektronischer Post unter Verzicht auf eine zusätzliche Postzustellung. Mit freundlichen Grüßen

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Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf unsere Anfrage. …
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
AW: Bund-Länder-Vereinbarung über die Einrichtung von Ankunftszentren [#153986]
Datum
29. Juli 2019 11:14
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf unsere Anfrage. Wir werden uns damit auseinandersetzen und ggf. noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Martina Mauer Flüchtlingsrat Berlin e.V. Anfragenr: 153986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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