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Antwort SenIAS Berlin zur IFG-Anfrage nach der Bund-Länder-Vereinbarung zur Einrichtung von Ankunftszentren

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bund-Länder-Vereinbarung über die Einrichtung von Ankunftszentren

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\ für Senatsverwaltung Arbeitund Soziales Integration, Senatsverwaltung fürIntegration, Arbeit und Soziales Oranienstr. 106,10969Berlin - . mitelektronischer Post Berlin Flüchtlingsrat c/o████████████ ██████████████████████████ | be rast Hl Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben) \ IA 1.3 ██████████████ ██ ██████ ██████ 4.068 Telefon: -(030) 9028 ████████ ████ ████ Telefax: (030) 9028 (Intern: 928) Datum: 2.1207.2019 NUR oe® MIT ® EUCH TagderDeutschen Einheit Berlin 2018 Antragsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Bund-Länder-Vereinbarung überdieEinrichtung von Ankunftszentren (#153986) IhrSchreiben (E-Mail) an SenlAS Pressestelle vom 02.07.2019 Anlg.: 2 Sehrgeehrte Damen und Herren, aufIhren o. g..Antrag ergehtfolgender Bescheid: 1. Dem AntragwirddurchdieÜbermittlung folgender Informationen entsprochen: Ankunftszentren sindgemeinsamvon Bund und Landbetriebene Einrichtungen aufope- rativer Ebene.Einegesetzliche Verankerung besteht wederimBundes-nochimLan- desrecht. Dahergibt es bundesrechtlich formale Anforderungen fürentsprechende Ko- operationsvereinbarungen wederdem Grundenochdem Inhalt nach. Eineländerübergreifende Vereinbarungzwischendem Bund und denBundesländern überdieErrichtung und/oder den BetriebvonAnkunftszentren ist hiernicht bekannt. Da- hergehe ichdavon aus,dass sichdieAntwortder Bundesregierung vom 25.07.2016auf Frage1 derKleinen Anfrage18/9120(vgl. Bundestagsdrucksache 18/9269) nurauf zweiseitige Vereinbarungen zwischen dem Bundesamtfür Migration und Flüchtlinge (BAMF) und jeweils einem einzelnenBundeslandbeziehenkann. ‘ Dienstgebäude: Oranienstraße 106,10969 Berlin {barrierefreier Zugang derKategorie D) i Fahrverbindungen:U8 Moritzplatz, Bus M29; U6 Kochstr,, Bus M29; U2 Spittelmarkt (ca.10Min.Fußweg); $1/82/525Anhalter Bahnhof, Bus M29; Bus M29, 248; Zahlungen bittebargeldlos nuran dieLandeshauptkasse, Klosterstr. 59,10179Berlin übereineder folgendenBankverbindungen: Bankverbindung1: PostbankBerlin IBAN:DE 47 100 100 100000 058 100 BIC:PBNKDEFF100 Bankverbindung2: Berliner Sparkasse IBAN:DE 25 100 500 000 990 007 600 BIC:BELADEBEXXX Bankverbindung3: DeutscheBundesbank IBAN:DE 53 100 000 000 010 001 520 BIC:MARKDEF1100 E-Mail: Norbert. Glaeser@senias.berlin.de Internet: www.berlin.de/sen/ias/ (Dokumentemitqualifizierter elektronischer. Signatur bitteausschließlich an post@senias.berlin.de, keinEmpfangverschlüsselter Dokumentel!.)
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-2.- Eine schriftliche Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem BAMF überdie Errichtung und den Betrieb eines Ankunftszentrums wurde bisher nicht abge- schlossen. Im November 2015 wurde zwischen dem damaligen Staatssekretär für Flüchtlingsfragen und dem damaligen stellvertretendenLeiter des BAMF die mündliche Vereinbarung ge- troffen, in Berlin ein gemeinsam von Bundund Land betriebenes Ankunftszentrum einzu- richten. Dazu wurdein der Folgezeit eine Projektgruppe mit einer gemeinsamen Pro- jektleitung von Bund und Land eingerichtet. Im Rahmen dieser Projektgruppe wurdendie ersten Sollprozesse modelliert und die Entscheidung getroffen, den gemeinsamen Bearbeitungsstandort im Hangar 5 des vor- maligen Flughafens Tempelhofzu errichten. Der Senat von Berlin sowie das Berliner Abgeordnetenhaus wurden überdiese Prozesse unterrichtet. Im Zuge der weiteren Entwicklung wurde im Juli 2016 einvernehmlich mit dem BAMF die. Entscheidung getroffen, das Ankunftszentrum Berlin an zwei Standorten einzurichten mit dem Unterkunftsbereich auf dem Areal des ehem. Flughafens Tempelhof und dem Ver- waltungsbereichim Dienstgebäudein der Bundesallee. ‚Auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Sachlage insbesonderehinsichtlich der vom BAMF angemieteten Räume und der entsprechenden Regelungen im Mietvertrag wurde eine weitergehendeschriftliche Vereinbarung zum Betrieb des Ankunftszentrums als entbehrlich erachtet; soweit noch einzelne Aspekte des dort durchgeführten Verwal- tungsverfahrens regelungsbedürftig waren, wurden hierzu mündliche Verfahrensabspra- chen getroffen. Die Entscheidung, ob künftig eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BAMF über den Betrieb des Ankunftszentraums am geplanten neuen Standort im Bezirk Reinickendorf von Berlin abgeschlossen werdensoll, ist bisher noch nicht getroffen worden. Die Über- legungen hierzu dauern an. 2. Ergänzend füge ich Kopien folgender thematisch einschlägiger Unterlagen bei: a) Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales - LAF Pro -an den Vorsitzenden des Hauptausschusses vom 13.06.2016 b) Vermerk LAF PL AKuZ vom 05.08.2016 über ein Gespräch am 5.8.2016 mit dem BAMF zur geplanten Eröffnung des AnkunftszentrumsBerlin 3. Verwaltungsgebühren werdennicht erhoben. Rechtsgrundlagen Gesetz zur Förderung derInformationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsge- setz - IFG) vom 15.10.1999, im Internet veröffentlicht unter http://gesetze.berlin.de/iportal/?quelle=ilink&query=InfErG+BE&psmi=bsbeprod.psml&max=true &aiz=true Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22.05.1957, im Internet veröffentlicht unter http://gesetze.berlin.de/jportal/?quellesjlink&query=GebBtrG+BE&psmi=bsbeprod.psmi&maxstr ue Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) vom 24.1 1.2009, im Internet veröffentlicht unter
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-3- http://Igesetze.berlin.de/jportal/?quellesjlink&query=VwGebO+BE&psmi=bsbeprod.psmi&maxstr uve&aiz=true Mitfreundlichen Grüßen ██ ███████ █
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