Bund-Länder-Vereinbarung vom 15. Januar 1970

Bitte stellen Sie mir die Ihnen vorliegenden Dokumente zur Verfügung, die sich mit der Bund-Länder-Vereinbarung vom 15. Januar 1970 beschäftigen und aus denen der aktuelle Stand des Meinungsstreits zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Befugnis des BMF zum Erlass allgemeiner Weisungen an die obersten Finanzbehörden der Länder hervorgeht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen Sie m…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bund-Länder-Vereinbarung vom 15. Januar 1970 [#191683]
Datum
28. Juni 2020 12:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir die Ihnen vorliegenden Dokumente zur Verfügung, die sich mit der Bund-Länder-Vereinbarung vom 15. Januar 1970 beschäftigen und aus denen der aktuelle Stand des Meinungsstreits zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Befugnis des BMF zum Erlass allgemeiner Weisungen an die obersten Finanzbehörden der Länder hervorgeht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191683/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!