Bundes- Agenturen für Arbeit unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI)

Eine aktuelle und vollständige Liste aller Geschäftsstellen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Agenturen für Arbeit
(keine JobCenter) in Ihrem Zuständigkeitsbereich in elektronischer Form (Tabellenform - .xls oder .csv) zu, in der auch die Anschriften sowie Kommunikationsdaten der jeweiligen Geschäftsstellen enthalten sind.

Zu JobCentern haben Sie netterweise schon unter
https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-unter-aufsicht-der-bundesbeauftragten-fur-datenschutz-bfdi-1/#nachricht-74662
geantwortet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aktuelle un…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundes- Agenturen für Arbeit unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI) [#30961]
Datum
21. Juni 2018 13:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aktuelle und vollständige Liste aller Geschäftsstellen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Agenturen für Arbeit (keine JobCenter) in Ihrem Zuständigkeitsbereich in elektronischer Form (Tabellenform - .xls oder .csv) zu, in der auch die Anschriften sowie Kommunikationsdaten der jeweiligen Geschäftsstellen enthalten sind. Zu JobCentern haben Sie netterweise schon unter https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-unter-aufsicht-der-bundesbeauftragten-fur-datenschutz-bfdi-1/#nachricht-74662 geantwortet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 12-302 II#4231 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Beach…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 12-302 II#4231
Datum
19. Juli 2018 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Beachtung meines beigefügten Schreibens. Mit freundlichen Grüßen

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Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 12-302 II#4231 [#30961] Sehr geehrte Damen und Herren, vi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 12-302 II#4231 [#30961]
Datum
2. August 2018 18:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Information. Den wesentlichen fachlichen Inhalt habe ich aus Ihrer Antwort nachfolgend aus der PDF-Datei "befreit." Ablehnung, weil Information nicht vorhanden ist Zitat: Ihrem Antrag steht entgegen, dass eine solche Liste der Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht vorliegt. Die Geschäftsstellen der Bundesagentur für Arbeit stellen im Gegensatz zu den Jobcentern keine eigenen verantwortlichen Stellen Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in