Bundesagentur für Arbeit: Arbeitshilfe Mindestkontaktdichte im SGB II
Anfrage an:
Bundesagentur für Arbeit
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Die auf S. 21 der Fachliche Hinweisen der BA zur Förderung von Arbeitsverhältnissen nach §16e SGB II [Zentrale SP II 12, II - 1224.1, Stand April 2012 (Link: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtay/~edisp/l6019022dstbai408389.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI408392)] erwähnte Arbeitshilfe Mindestkontaktdichte im SGB II.
Anfrage erfolgreich
-
Datum2. August 2014
-
5. September 2014
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!