Bundesagentur für Arbeit: Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest)

Die Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest) in der jeweils aktuellsten Fassung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2014
  • Frist
    2. September 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datenschutzs…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesagentur für Arbeit: Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest) [#6811]
Datum
1. August 2014 21:17
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest) in der jeweils aktuellsten Fassung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Antrag nach dem IFG vom 1.8.2014 über das Internetportal fragdenstaat.de # 6811: Datenschutzbestimmungen der Bunde…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG vom 1.8.2014 über das Internetportal fragdenstaat.de # 6811: Datenschutzbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit
Datum
27. August 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], mit E-Mail vom 1.8.2014 beantragten Sie über das Internetportal fragdenstaat.de unter der laufenden Nummer # 6811 die Übersendung der Datenschutzbestimmungen der Bundesagentur für Arbeits in der jeweils aktuellsten Fassung. Ihrem Antrag gebe ich statt und sende Ihnen anliegend die aktuellen Datenschutzbestimmungen sowie die Weisung HEGA 10/2007 – 6, mit der die Datenschutzbestimmungen verbindlich bekannt gegeben wurden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit
2014-01-08 IFG Antrag Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest) 2014-09-02 13:16 E-…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
2014-01-08 IFG Antrag Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest)
Datum
2. September 2014
Status
Warte auf Antwort
2014-09-02 13:16 E-Mail mit folgenden Inhalt ans Justiziariat der Bundesagentur für Arbeit gesendet: Sehr geehrte Frau Schneider, vielen Dank für die Übersendung der Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest) und die Weisung HEGA HEGA 10/2007 – 6, mit der die Datenschutzbestimmungen verbindlich bekannt gegeben wurden. Sie haben mir die zuvor benannten Dokumente im Papierformat übersendet. Im am 1.8.2014 über das Internetportal fragdenstaat.de gestellten Antrag bat ich jedoch um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Damit einhergend war implizit die Aufforderung die angeforderte Information als elektronisches Dokument zu übermitteln. Können Sie daher als Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest) und die Weisung HEGA HEGA 10/2007 – 6 als E-Mail zumailen? Danke im Voraus. Beste Grüße
Bundesagentur für Arbeit
2014-09-23 09:58 E-Mail vom Justiziariat der Bundesagentur für Arbeit mit folgenden Inhalt erhalten: Sehr geehrte…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Bundesagentur für Arbeit: Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest)
Datum
23. September 2014
Status
2014-09-23 09:58 E-Mail vom Justiziariat der Bundesagentur für Arbeit mit folgenden Inhalt erhalten: Sehr geehrter [...], anbei sende ich Ihnen die Datenschutzbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit in der aktuell geltenden Fassung als PDF-Dokument. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit
2014-01-08 IFG Antrag Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest) (Ihr AZ: JD-1409.1 …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
2014-01-08 IFG Antrag Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest) (Ihr AZ: JD-1409.1 (47/2014 ), Mein AZ: fragdenstaat.de #6811)
Datum
23. September 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
2014-09-23 um 16:23 Uhr E-Mail mit folgenden Inhalt von Justiziariat der Bundesagentur für Arbeit erhalten: Gesendet: Dienstag, 23. September 2014 um 16:23 Uhr Von: _BA-Zentrale-JD-Justiziariat [...] An: [...] Betreff: 2014-01-08 IFG Antrag Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest) (Ihr AZ: JD-1409.1 (47/2014 ), Mein AZ: fragdenstaat.de #6811) Sehr [...], die Weisung HEGA 10/07-06 liegt mir nicht als pdf-Datei vor. Ich habe einen Ausdruck eingescannt, den ich angefügt übermittle. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit
2014-09-23 15:52 E-Mail mit folgenden Inhalt ans Justiziariat der Bundesagentur für Arbeit gesendet: Dise E-Mail …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Bundesagentur für Arbeit: Datenschutzschutzbestimmungen für die Bundesagentur für Arbeit (DatBest)
Datum
23. September 2014
Status
2014-09-23 15:52 E-Mail mit folgenden Inhalt ans Justiziariat der Bundesagentur für Arbeit gesendet: Dise E-Mail bitte an Frau Schneider vom Justiziariat weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrte Frau Schneider, vielen Dank für die Übermittlung des PDF-Dokumentes. Mit ihrem Schreiben vom 27. August 2014 hatten Sie mir als Anlage das sechsseitige Dokument &quot;HEGA 10/07 - 06 - Datenschutz in der Bundesagentur für Arbeit; Organisation des Datenschutzes, Aktualisierung und Zusammenfassung der Weisungen&quot; (Geschäftszeichen: VA2 - 1400 / 1401 / 1409 / 2013 / 2600 / 2710) im Papierformat übersendet. Können Sie mir dieses Dokument bitte ebenfalls als PDF zumailen? Danke im Voraus. Beste Grüße