Bundesagentür für Arbeit: Differenzierung sonstige OWi-Tatbestände und Sonstige Straftatbestände im Programm

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rechtskreis SGB II findet das Programm coLeiPC SGBII OWi Anwendung (vgl. https://fragdenstaat.de/a/2636). Auf S. 17 im Handbuch des genannten Programm (Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/6185/handbuch-colei-pc-sgbiiowi.pdf) werden verschiedene Tatbestände genannt, die durch das Programm abgebildet werden. Dazu gehören unter anderem die Tatbestände sonstige OWi-Tatbestände und sonstige Straftatbestände. Da der Stand des Handbuches mit 10.02.2010 angegeben ist, bitte ich Beantwortung folgender zwei Fragen:

1. Sind seit dem 10.02.2010 die Tatbestände sonstige OWi-Tatbestände und sonstige Straftatbestände im Programm coLeiPC SGBII OWi weiter ausdifferenziert worden?
2. Wenn ja, in welchen Tatbestände sind die Tatbestände weiter ausdifferenziert worden?

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Nach Art. 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) i.V.m. § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft an meine persönliche E-Mail Adresse. Sie lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Das Programm coLeiPC SGB II OWi wurde zwar durch das Programm Falke ersetzt, aber die Tatbestände "sonstige OWi-Tatbestände" und "sonstige Straftatbestände" sind nicht weiter ausdifferenziert worden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2014
  • Frist
    8. August 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rechtskreis SGB II findet das Programm coLeiPC SG…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesagentür für Arbeit: Differenzierung sonstige OWi-Tatbestände und Sonstige Straftatbestände im Programm [#6665]
Datum
6. Juli 2014 23:43
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rechtskreis SGB II findet das Programm coLeiPC SGBII OWi Anwendung (vgl. https://fragdenstaat.de/a/2636). Auf S. 17 im Handbuch des genannten Programm (Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/6185/handbuch-colei-pc-sgbiiowi.pdf) werden verschiedene Tatbestände genannt, die durch das Programm abgebildet werden. Dazu gehören unter anderem die Tatbestände sonstige OWi-Tatbestände und sonstige Straftatbestände. Da der Stand des Handbuches mit 10.02.2010 angegeben ist, bitte ich Beantwortung folgender zwei Fragen: 1. Sind seit dem 10.02.2010 die Tatbestände sonstige OWi-Tatbestände und sonstige Straftatbestände im Programm coLeiPC SGBII OWi weiter ausdifferenziert worden? 2. Wenn ja, in welchen Tatbestände sind die Tatbestände weiter ausdifferenziert worden? Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Nach Art. 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) i.V.m. § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft an meine persönliche E-Mail Adresse. Sie lautet: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 6.7.2014 baten Sie um Auskunft zum Programm coLeiPC SGB II OW…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Bundesagentür für Arbeit: Differenzierung sonstige OWi-Tatbestände und Sonstige Straftatbestände im Programm [#6665]
Datum
18. Juli 2014 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 6.7.2014 baten Sie um Auskunft zum Programm coLeiPC SGB II OWi und hier speziell zu der Frage, ob die im Programm abgebildeten Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände weiter ausdifferenziert wurden und wenn ja, bei welchen Tatbeständen eine Differenzierung stattgefunden hat. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Das IT-Fachverfahren coLeiPC wurde durch das IT-Fachverfahren Falke abgelöst. Die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände aus dem Rechtskreis SGB II sind in diesem Programm über die Statistikzuordnung auswählbar. Im Programm Falke können Ordnungswidrigkeiten aus dem Rechtskreis SGB II wie folgt erfasst werden § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB II § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB II § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB II § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB II § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB II § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB II Betrug § 263 StGB sonstige OWi-Tatbestände. Diese entspricht den bisher in coLeiPC SGB II OWi vorhandenen Möglichkeiten. Eine weitere Differenzierung, insbesondere bei der Möglichkeit "sonstige OWi-Tatbestände", erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antworten auf meine Fragen vom 6.7.2014. Sie haben sich jed…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesagentür für Arbeit: Differenzierung sonstige OWi-Tatbestände und Sonstige Straftatbestände im Programm coLeiPC SGBII OWi [#6665]
Datum
18. Juli 2014 10:06
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antworten auf meine Fragen vom 6.7.2014. Sie haben sich jedoch in ihren Antworten auf die sonstigen OWi-Tatbestände fokussiert, ohne auf die sonstige Straftatbestände einzugehen. Daher folgende drei Nachfragen: 1. Ist ins Programm Falke der Tatbstand "sonstige Straftatbestände" aus dem Programm coLeiPC SGBII OWi überführt worden bzw. erfassbar? 2. Ist der Tatbstand "sonstige Straftatbestände" im Programm Falke weiter ausdifferenziert worden? 3. Wenn ja, in welchen Tatbestände ist der Tatbestand "sonstige Straftatbestände" weiter ausdifferenziert worden? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im IT-Verfahren Falke werden wie in coLeiPC SGB II OWi auch "sonstige S…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Bundesagentür für Arbeit: Differenzierung sonstige OWi-Tatbestände und Sonstige Straftatbestände im Programm coLeiPC SGBII OWi [#6665]
Datum
18. Juli 2014 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im IT-Verfahren Falke werden wie in coLeiPC SGB II OWi auch "sonstige Straftatbestände" erfasst. Die Funktion ist die gleiche wie in coLeiPC SGB II OWi. Eine weitere Ausdifferenzierung der dort erfassten Straftatbestände erfolgt nicht. In Anlage sende ich Ihnen zwei Screenshots, damit Sie sehen können, wie die Kategorien im Programm Falke abgebildet werden. Mit freundlichen Grüßen