Bundesagentur für Arbeit: Sanktionsstatistik im 2014-06-23 Bericht "Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Regierung rechnet mit falschen Zahlen" der Stuttgarter Nachrichten

Die Sanktionsstatisitk, die im 2014-06-23 von Markus Grabitz verfassten Bericht "Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Regierung rechnet mit falschen Zahlen" der Stuttgarter Nachrichten erwähnt wird. Link: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sanktionen-gegen-hartz-iv-empfaenger-regierung-rechnet-mit-falschen-zahlen.d83287a6-7c56-4715-afc4-2971567522d0.html Bitte übersenden Sie diese Statistik gemäß § 8 Abs. 3 EGovG als elektronisches Dokument z.B. Excel-Tabelle oder PDF-Datei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2014
  • Frist
    26. Juli 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sanktionssta…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Bundesagentur für Arbeit: Sanktionsstatistik im 2014-06-23 Bericht "Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Regierung rechnet mit falschen Zahlen" der Stuttgarter Nachrichten [#6617]
Datum
24. Juni 2014 20:53
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Sanktionsstatisitk, die im 2014-06-23 von Markus Grabitz verfassten Bericht "Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Regierung rechnet mit falschen Zahlen" der Stuttgarter Nachrichten erwähnt wird. Link: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sanktionen-gegen-hartz-iv-empfaenger-regierung-rechnet-mit-falschen-zahlen.d83287a6-7c56-4715-afc4-2971567522d0.html Bitte übersenden Sie diese Statistik gemäß § 8 Abs. 3 EGovG als elektronisches Dokument z.B. Excel-Tabelle oder PDF-Datei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihrem Antrag nach dem IFG vom 24.06.2014 wird stattgegeben. Die statistisc…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: IFG-Antrag_WG: Bundesagentur für Arbeit: Sanktionsstatistik im 2014-06-23 Bericht "Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Regierung rechnet mit falschen Zahlen" der Stuttgarter Nachrichten [#6617]
Datum
25. Juni 2014 12:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihrem Antrag nach dem IFG vom 24.06.2014 wird stattgegeben. Die statistischen Zahlen der BA, auf die in dem Artikel der Stuttgarter Nachrichten Bezug genommen wird, finden Sie im Internet unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die rasche Antwort zu meiner Anfrage. Hierzu zwei Fragen: 1.) In …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag_WG: Bundesagentur für Arbeit: Sanktionsstatistik im 2014-06-23 Bericht "Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Regierung rechnet mit falschen Zahlen" der Stuttgarter Nachrichten [#6617]
Datum
25. Juni 2014 17:56
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die rasche Antwort zu meiner Anfrage. Hierzu zwei Fragen: 1.) In welcher der beiden verlinkten Dateien befinden sich die statistischen Zahlen der BA, auf die in dem Artikel der Stuttgarter Nachrichten Bezug genommen wird? 2.) In welchen Tabellenblatt befindet/befinden sich die die statistischen Zahlen der BA, auf die in dem Artikel der Stuttgarter Nachrichten Bezug genommen wird? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Zahlen ergeben sich aus der aktuellen Ausgabe der "Zeitreihe zu San…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: IFG-Antrag_WG: Bundesagentur für Arbeit: Sanktionsstatistik im 2014-06-23 Bericht "Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Regierung rechnet mit falschen Zahlen" der Stuttgarter Nachrichten [#6617]
Datum
26. Juni 2014 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Zahlen ergeben sich aus der aktuellen Ausgabe der "Zeitreihe zu Sanktionen - Deutschland mit Ländern". Die Zahl der "im Jahr 2013 neu sanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigter" steht im Tabellenblatt "Tab 2", Zeile "Jahressumme 2013", Spalte "Anzahl im Berichtszeitraum neu sanktionierter eLb". Die statistisch korrekte Zahl ist 470.855, in der Praxis üblich aufgerundet auf ganze Hundert (470.900). Die in den Stuttgarter Nachrichten angegebenen "etwa neun Prozent aller Leistungsbezieher" finden sich nicht in dem Statistik-Heft. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Berechnung der Statistik; deshalb auch der Zusatz "etwa". Mit freundlichen Grüßen