Bundesagentur für Arbeit: Strafanzeigen gegen Sachbearbeiter, Arbeitsvermittler und Führungskräfte von Jobcentern (2010-2013)
Eine Statistik der gegen Sachbearbeiter, Arbeitsvermittler und Führungskräfte (z.B. Teamleiter, Sachgebietsleiter, Stellv. Geschäftsführer, Geschäftsführer, etc.) der Jobcenter gestellten Strafanzeigen für die Jahre 2010-2013 differenziert nach
1. Sachbearbeiter
2. Arbeitsvermittler
3. Führungskräfte
unter Benennung von Art und Anzahl der angezeigten Straftatbestände.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Nach Art. 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) i.V.m. § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft an meine persönliche E-Mail Adresse. Sie lautet: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.
Ergebnis der Anfrage
2014-08-08 Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit:
Amtliche Informationen darüber, wie viele Strafanzeigen gegen Beschäftigte der Jobcenter in den Jahren 2010 bis 2013 der Bundesagentur für Arbeit bekannt wurden, sind nicht vorhanden und müssten durch Sichtung der Einzelfälle und Erfassung von Daten aus jeder einzelnen vorhandenen Akte erst hergestellt werden. Hierzu ist die Bundesagentur nach dem IFG nicht verpflichtet.
Information nicht vorhanden
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Datum6. Juli 2014
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8. August 2014
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