Bundesamt für technische Systemanalysen (BTSys)

Ich möchte gerne alle öffentlich verfügbaren Informationen über die Bundesbehörde "Bundesamt für technische Systemanalysen (BTSys)".
Dazu gehört vor allem deren Aufgabengebiet (inklusive gesetzlicher Grundlagen), Standort sowie Ansprechpartner/Leiter, Finanzierung und Anzahl der Mitarbeiter dieser Bundesbehörde.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gerne…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesamt für technische Systemanalysen (BTSys) [#8783]
Datum
4. März 2015 10:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne alle öffentlich verfügbaren Informationen über die Bundesbehörde "Bundesamt für technische Systemanalysen (BTSys)". Dazu gehört vor allem deren Aufgabengebiet (inklusive gesetzlicher Grundlagen), Standort sowie Ansprechpartner/Leiter, Finanzierung und Anzahl der Mitarbeiter dieser Bundesbehörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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