Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Übersendung des in der 2014-07-10 Ausgabe des Politmagazins Monitor erwähnten 2014 Bafin Stresstests Lebensversicherungen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Ausgabe des WDR Politmagazins Monitor vom 10.07.2014 wurde im Beitrag "Reform der Lebensversicherungen: Schlechte Karten für Versicherte" von Lutz Polanz, Blessen Kizhakkethottam, Jochen Leufgens (Link: http://www.wdr.de/tv/monitor//sendungen/2014/0710/pdf/versicherungen.pdf) über das Lebensversicherungsreformgesetz berichtet. Den Versicherten kostet das Gesetz laut der Finanzjournalistin Barbara Sternberger-Frey insgesamt 40 Milliarden Euro, während es die Versicherungsbranche nur 5 Milliarden Euro kostet. Laut dem Bund der Versicherten kostet das Gesetz jeden einzelnen Versicherten rund 5.000 Euro im Durchschnitt.

Begründet wird das Gesetz damit, um die Versicherungsbranche durch die Zinspolitik der EZB bedingte Krise der Niedrigzinsphase zu bringen. O-Ton Lothar Binding (SPD), finanzpolitischer Sprecher, am 04.07.2014 im Bundestag: „Mal angenommen, wir ruinierten die Versicherungen. Dann stelle sich hier jeder vor, wie unsere Gesellschaft aussähe, wenn wir keine Versicherungen mehr hätten. Deshalb wollen wir die Lebensversicherung stabilisieren.“ Diese Argumentation weist Monitor zurück, in dem es aus einem Stresstest der Bafin für Lebensversicherungen zitiert. Aus dem verlinkten Monitor Beitragstext:

Mit anderen Worten, die Kunden müssen jetzt auf Milliarden verzichten, damit die Versicherungsbranche in der so gefährlichen Niedrigzinsphase überleben kann. Aber stimmt das überhaupt? Geht es den Lebensversicherern wirklich so schlecht? Erstaunlich, die Finanzaufsicht BAFIN hat ganze drei Tage vor der Bundestagsabstimmung festgestellt, dass die Branche eigentlich krisenfest ist. Zitat: „Alle 88 Lebensversicherer erreichten in den vier Szenarien des Stresstests positive Ergebnisse...“

Vor diesem Hintergrund wird gebeten
1.) den erwähnten Stresstest gemäß § 1 Abs. 1 und 2 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG als elektronisches Dokument zur Verfügung zu stellen, und
2.) Auskunft gemäß § 1 Abs. 1 und 2 IFG i.V.m. Art. 7 Abs. 3 IFG zu erteilen, wo besagter Stresstest auf der Internetpräsenz der BaFin einsehbar ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Der in der 2014-07-10 Ausgabe des Politmagazins Monitor erwähnte Satz: „Alle 88 Lebensversicherer erreichten in den vier Szenarien des Stresstests positive Ergebnisse...“ findet sich auf S. 21 des BaFin Journals 07/2014 (Link: http://www.bafin.de/SharedDocs/Download…)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2014
  • Frist
    12. August 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ausgabe des WDR Politmagazins Monitor vom 10.…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Übersendung des in der 2014-07-10 Ausgabe des Politmagazins Monitor erwähnten 2014 Bafin Stresstests Lebensversicherungen [#6702]
Datum
11. Juli 2014 19:29
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ausgabe des WDR Politmagazins Monitor vom 10.07.2014 wurde im Beitrag "Reform der Lebensversicherungen: Schlechte Karten für Versicherte" von Lutz Polanz, Blessen Kizhakkethottam, Jochen Leufgens (Link: http://www.wdr.de/tv/monitor//sendungen/2014/0710/pdf/versicherungen.pdf) über das Lebensversicherungsreformgesetz berichtet. Den Versicherten kostet das Gesetz laut der Finanzjournalistin Barbara Sternberger-Frey insgesamt 40 Milliarden Euro, während es die Versicherungsbranche nur 5 Milliarden Euro kostet. Laut dem Bund der Versicherten kostet das Gesetz jeden einzelnen Versicherten rund 5.000 Euro im Durchschnitt. Begründet wird das Gesetz damit, um die Versicherungsbranche durch die Zinspolitik der EZB bedingte Krise der Niedrigzinsphase zu bringen. O-Ton Lothar Binding (SPD), finanzpolitischer Sprecher, am 04.07.2014 im Bundestag: „Mal angenommen, wir ruinierten die Versicherungen. Dann stelle sich hier jeder vor, wie unsere Gesellschaft aussähe, wenn wir keine Versicherungen mehr hätten. Deshalb wollen wir die Lebensversicherung stabilisieren.“ Diese Argumentation weist Monitor zurück, in dem es aus einem Stresstest der Bafin für Lebensversicherungen zitiert. Aus dem verlinkten Monitor Beitragstext: Mit anderen Worten, die Kunden müssen jetzt auf Milliarden verzichten, damit die Versicherungsbranche in der so gefährlichen Niedrigzinsphase überleben kann. Aber stimmt das überhaupt? Geht es den Lebensversicherern wirklich so schlecht? Erstaunlich, die Finanzaufsicht BAFIN hat ganze drei Tage vor der Bundestagsabstimmung festgestellt, dass die Branche eigentlich krisenfest ist. Zitat: „Alle 88 Lebensversicherer erreichten in den vier Szenarien des Stresstests positive Ergebnisse...“ Vor diesem Hintergrund wird gebeten 1.) den erwähnten Stresstest gemäß § 1 Abs. 1 und 2 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG als elektronisches Dokument zur Verfügung zu stellen, und 2.) Auskunft gemäß § 1 Abs. 1 und 2 IFG i.V.m. Art. 7 Abs. 3 IFG zu erteilen, wo besagter Stresstest auf der Internetpräsenz der BaFin einsehbar ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Juli 2014. Die Ergebnisse des Stresste…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Übersendung des in der 2014-07-10 Ausgabe des Politmagazins Monitor erwähnten 2014 Bafin Stresstests Lebensversicherungen [#6702]
Datum
15. Juli 2014 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
992,9 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Juli 2014. Die Ergebnisse des Stresstests wurden im BaFinJournal 07/2014 auf S. 20ff veröffentlicht und stehen als elektronisches Dokument (siehe Anlage) zur Verfügung. Der Stresstest ist auf der Homepage der BaFin außerdem unter dem Link http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffe… einsehbar. Allgemeine Informationen zum Stresstest erhalten Sie unter dem Link http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Versich… Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht bezüglich der unternehmensindividuellen Stresstestergebnisse gemäß § 3 Nr. 4 IFG in Verbindung mit § 84 Abs. 1 VAG (gesetzliche Schweigepflicht) bzw. gemäß § 6 Satz 2 IFG (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) grundsätzlich kein Anspruch auf Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen