Bundesanzeiger Verlag / Kosten für das Bundesgesetzblatt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

aus dem "Bundesgesetzblatt-Vertrag" [1] geht hervor, dass die DuMont Mediengruppe als Eigentümerin des Bundesanzeiger Verlages für das Bundesgesetzblatt eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung zu erstellen und eine Kostenträgerrechnung zu führen hat. Bitte senden Sie mir diese für alle Jahre von 2006 bis heute zu.

[1] https://fragdenstaat.de/dokumente/236215-bundesgesetzblatt-vertrag/

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Februar 2023
  • Frist
    11. März 2023
  • 8 Follower:innen
Ingo Dachwitz
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, aus dem "Bundesgesetzblatt-Vertrag" [1] geht hervor, dass die D…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Betreff
Bundesanzeiger Verlag / Kosten für das Bundesgesetzblatt [#269871]
Datum
9. Februar 2023 20:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, aus dem "Bundesgesetzblatt-Vertrag" [1] geht hervor, dass die DuMont Mediengruppe als Eigentümerin des Bundesanzeiger Verlages für das Bundesgesetzblatt eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung zu erstellen und eine Kostenträgerrechnung zu führen hat. Bitte senden Sie mir diese für alle Jahre von 2006 bis heute zu. [1] https://fragdenstaat.de/dokumente/236215-bundesgesetzblatt-vertrag/ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 269871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269871/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Ingo Dachwitz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0108 Sehr geehrter Herr Dachwitz, Ihr Antrag nach dem Infor…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Bundesanzeiger Verlag / Kosten für das Bundesgesetzblatt [#269871]
Datum
23. Februar 2023 10:29
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0108 Sehr geehrter Herr Dachwitz, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Februar 2023 wird im Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. 1. Die von Ihnen erbetenen Kostenträgerrechnungen enthalten Informationen, die Geschäftsgeheimnisse der Bundesanzeiger Verlag GmbH sein können. Nach § 6 Satz 2 IFG darf Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Aus diesem Grunde ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH zunächst zu beteiligen, denn nach § 8 Absatz 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die konkrete Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit genügt; schon wenn durch den Zugang zu an sich nicht geheimhaltungsbedürftigen Informationen Rückschlüsse auf geschützte Belange möglich sind, liegt im Rechtssinne die Betroffenheit des Dritten vor (Schoch, IFG, 2. Aufl., § 8 Rn. 28). Zur Vorbereitung der Drittbeteiligungsverfahren bitte ich gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG um eine Begründung Ihres IFG-Antrags sowie um Mitteilung, ob sie mit der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die juris GmbH einverstanden sind. 2. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird mehrere Stunden Arbeitszeit von Beschäftigten des BMJ in Anspruch nehmen. Dabei ist für die Zusammenstellung der Dokumente von zwei bis drei Stunden für eine bzw. einen Beschäftigten des mittleren Dienstes auszugehen. Hinzu kommt der Arbeitsaufwand für die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens, der nicht zuletzt von Umfang und Inhalt der Stellungnahme der Bundesanzeiger Verlag GmbH abhängig ist. Der für eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft aufzubringende Verwaltungsaufwand wird daher übertroffen. Der genaue Verwaltungsaufwand kann jedoch erst bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erfasst und beziffert werden. Gemäß § 10 Absatz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Der pauschale Stundensatz zur Berechnung des Verwaltungsaufwands für Beschäftigte des höheren Dienstes beträgt 60 EUR, des gehobenen Dienstes 45 EUR und des mittleren Dienstes 30 EUR. Für die Herausgabe von Abschriften können, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, je nach Verwaltungsaufwand Gebühren zwischen 30 EUR und 500 EUR erhoben werden, Nummer 2.2 des Teils A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV. Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind. Sollten Sie Ihren Antrag eingrenzen, würden sich der Verwaltungsaufwand und damit voraussichtlich auch die Gebühr reduzieren. Sollte ich bis zum 23. März 2023 nichts von Ihnen gehört haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Eine Gebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Ingo Dachwitz
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Guten Tag, vielen Dank für die Eingangsbestätigung und Vorabinformation. Ich erhalte die Anfrage trotz möglicher …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Bundesanzeiger Verlag / Kosten für das Bundesgesetzblatt [#269871]
Datum
27. Februar 2023 18:18
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Eingangsbestätigung und Vorabinformation. Ich erhalte die Anfrage trotz möglicher Kosten aufrecht. Sollte dies helfen, die Kosten der Auskunft zu begrenzen, würde ich jedoch den Umfang der Anfrage reduzieren, und zwar auf: die Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen sowie Kostenträgerrechnungen für die Jahre 2006, 2010, 2014, 2018 und 2022. Bezüglich der Drittbeteiligung möchte an dieser Stelle bereits betonen, dass es bei meiner Anfrage um Transparenz über Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleitung durch einen privaten Verlag mit Monopolstellung geht. Der Bundesanzeiger Verlag ist zwar nicht mehr in öffentlicher Hand, doch der neuen Eigentümerin muss bei Übernahme klar gewesen sein, dass es ein öffentliches Interesse an dem Verfahren und den Kosten gibt. Ich gehe davon aus, dass dieses öffentliche Interesse die Schutzwürdigkeit möglicher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse überwiegt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 269871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269871/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0108 Sehr geehrter Herr Dachwitz, zu Ihrem nachstehenden…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Bundesanzeiger Verlag / Kosten für das Bundesgesetzblatt [#269871]
Datum
12. Mai 2023 16:57
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0108 Sehr geehrter Herr Dachwitz, zu Ihrem nachstehenden IFG-Antrag sind weitere Drittbeteiligungsverfahren erforderlich, die nunmehr durchgeführt werden. Mit einer kurzfristigen Antwort kann daher nicht gerechnet werden. Ich bitte um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ablehnung des Antrages, weil die DuMont Mediengruppe als Eigentümeri…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
9. August 2023
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung des Antrages, weil die DuMont Mediengruppe als Eigentümerin des Bundesanzeiger Verlages den Schutz von Geschäftsgeheimnissen geltend gemacht haben