Bundesarbeitsministerium: 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente

Antrag nach dem IFG/

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den am 29. August 2018 im Kontext des am 29.08.2918 vom Bundeskabinetts verabschiedeten Rentenpakts (d.h. des Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)) veröffentlichten Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente, indem wird erläutert, wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat und wie sie berechnet wird (Links: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Rente/erklaerfilm-erwerbsminderungsrente.html und https://web.archive.org/web/20180911052043/https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Rente/erklaerfilm-erwerbsminderungsrente.html .

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden.

Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. September 2018
  • Frist
    13. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/ Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den am 29. August 2018 …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesarbeitsministerium: 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente [#33410]
Datum
11. September 2018 07:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/ Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den am 29. August 2018 im Kontext des am 29.08.2918 vom Bundeskabinetts verabschiedeten Rentenpakts (d.h. des Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)) veröffentlichten Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente, indem wird erläutert, wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat und wie sie berechnet wird (Links: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Rente/erklaerfilm-erwerbsminderungsrente.html und https://web.archive.org/web/20180911052043/https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Rente/erklaerfilm-erwerbsminderungsrente.html . Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO Bundesarbeitsministerium: 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente [#33410]
Datum
11. September 2018 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf ihre Anfrage vom 11. September 2018 bezüglich unseres Erklärfilm…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Bundesarbeitsministerium: 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente [#33410]
Datum
19. September 2018 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf ihre Anfrage vom 11. September 2018 bezüglich unseres Erklärfilmes zur Erwebsminderungsrente. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren angebotenen Filmen. Leider habe ich nicht verstanden, was genau Ihre Bitte an uns umfasst. Ist es richtig, dass Sie den besagten Film im mp4-Format von uns zugesandt bekommen möchten? Wenn ja, für welche Zwecke möchten Sie den Film nutzen? Gerne können Sie den Film jederzeit über unsere Website mit den folgenden Link<https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Rente/erklaerfilm-erwerbsminderungsrente.html> aufrufen. Dort ist er öffentlich für jeden zugänglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Lübbe, es ist richtig, dass ich den 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente Film im …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesarbeitsministerium: 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente [#33410]
Datum
20. September 2018 11:56
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Lübbe, es ist richtig, dass ich den 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente Film im mp4-Format von Ihnen zugesandt bekommen möchte. Am 16.07.2018 richtete ich nämlich über das Portal Frag den Staat ein Antrag nach dem IFG mit dem Betreff Betreff "Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt" (vgl. hierzu Link: https://fragdenstaat.de/a/32004) beim Bundesarbeitsministerium ein. Im Zuge des genannten Antrages sammele ich Information zum am 29.08.2918 vom Bundeskabinett verabschiedeten Rentenpakt (d.h. des Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)). Während meiner Informationssammlung fand ich den 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente. Den 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente möchte ich zur privaten Ergänzung und Veranschaulichung meiner gesammelten Informationen rund um das RV-Leistungsverbesserungs- und –Stabilisierungsgesetz nutzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie schrieben am 11. September 2018 mit der Bitte, den Erklärfilm zur Erwerbsminderun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Bundesarbeitsministerium: 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente [#33410]
Datum
25. September 2018 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie schrieben am 11. September 2018 mit der Bitte, den Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente zugesandt zu bekommen. Das von Ihnen benannte Video stellen wir auf unserer Website für Jeden öffentlich zur Verfügung. Dort haben Sie jederzeit die Möglichkeit, auf den Erklärfilm zuzugreifen. Leider kann ich Ihnen den Film nicht im mp4-Format zukommen lassen. Um Ihre Informationen zum Thema "Erwerbsminderungsrente" für private Ergänzungen und Veranschaulichung dennoch vollständig zu haben, könnten Sie sich den folgenden Link zu unserem Erklärfilm notieren: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Rente/erklaerfilm-erwerbsminderungsrente.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit ihrer Entscheid…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesarbeitsministerium: 2018-09-29 BMAS Erklärfilm zur Erwerbsminderungsrente [#33410]
Datum
25. September 2018 23:29
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit ihrer Entscheidung in der Sache bin ich jedoch nicht einverstanden. Das möchte ich Ihnen auch mit den nachfolgenden Ausführungen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erklären. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG hat nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes jeder einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Umfasst sind S. 9 der Bundestag-Drucksache 15/4495 zufolge Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne und Karten sowie Tonaufzeichnungen, die elektronisch, akustisch, optisch oder anderweitig gespeichert sind. Zum Begriff amtliche Information führt das Verwaltungsgericht Regensburg in seiner 2014-11-04 Entscheidung mit dem Aktenzeichen RN 9 K 14.488 (Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/...) erläuternd aus: „Dies ist nach § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Erfasst werden nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 15/4493, S. 8 f.) „alle Formen von festgehaltener und gespeicherter Information, die auf einem Informationsträger gespeichert ist. Gemeint sind Aufzeichnungen […], die elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sind. Nicht erfasst werden private Informationen oder solche, die nicht mit amtlicher Tätigkeit zusammenhängen.“ [...] Für die Einordnung einer Information als „amtliche Information“ i. S. v. § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG unerheblich ist es [...], ob die jeweilige Information in Beziehung zu einem konkreten Verwaltungsvorgang steht oder nicht. Anhaltspunkte dafür, dass der Zugang zu Informationen nach dem IFG generell davon abhängig sein soll, dass sich das Informationsbegehren auf einen konkret zu bezeichnenden Verwaltungsvorgang bezöge, ergeben sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der Gesetzesbegründung (so auch VG Neustadt/Weinstraße, U. v. 4.9.2014 - 4 K 466/14 - juris Rn. 35; a. A. aber VG Ansbach, U. v. 27.5.2014 - AN 4 K 13.01994 - juris Rn. 30). Insbesondere ergibt sich aus § 2 Nr. 1 Satz 2 IFG nicht, dass der Informationszugang in jedem Fall einen Bezug zu einem konkreten Verwaltungsvorgang voraussetzt. Dort ist geregelt, dass lediglich bestimmte Informationen, nämlich „Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen“, keine amtlichen Informationen sind (vgl. insoweit auch § 4 IFG, § 299 Abs. 4 ZPO, § 100 Abs. 3 VwGO, § 46 Abs. 2 Satz 2 BDSG). Daraus ergibt sich allenfalls, dass der Informationszugang nur hinsichtlich Entwürfen und Notizen einen konkreten Bezug zu einem Vorgang aufweisen muss. Es lässt sich hieraus jedoch nicht schließen, dass generell nur solche Informationen dem Informationszugang nach dem IFG unterlägen, die auch Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs werden sollen oder einen entsprechenden Bezug aufweisen.“ Der Begriff die Amtlichkeit ist entsprechend den vorstehenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Regensburg weit zu verstehen und aufgrund des Gesetzeszwecks des IFG sind davon nur Informationen ausgenommen, die ausschließlich und eindeutig privater Natur sind. Weiter kommt es bei der Amtlichkeit einer Information nicht auf den Bezug zu einem konkreten Verwaltungsvorgang an. Das Verwaltungsgericht Berlin stellte im September 2008 (vgl. VG Berlin Urteil vom 10.09.2008 mit dem Aktenzeichen 2 A 167.06 unter dem Link https://www.lda.brandenburg.de/media_...) zudem zum Begriff der Amtlichkeit klar: „Amtlich sind solche Informationen, die in Erfüllung amtlicher Tätigkeit angefallen sind. Dabei kommt es weder auf die Art der Verwaltungsaufgabe noch auf die Handlungsform der Verwaltung an. Unerheblich ist deshalb, ob die begehrten Informationen hoheitliches, schlicht-hoheitliches oder fiskalisches Behördenhandeln betreffen.“ Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt in der Mai 2018 Broschüre „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Ein Überblick über Aufbau und Ausgaben“ (Link: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo...) unter dem Punkt „Die Aufgaben“zu seinen Aufgaben: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist (gesetzgebend) zuständig für eine Vielzahl von Politikfeldern: von der Arbeitsmarktpolitik, dem Arbeitsrecht und dem Arbeitsschutz, den Bereichen Rente und soziale Sicherung bis hin zur Teil habe behinderter Menschen und zum Themenfeld „Soziales Europa und Internationales“. Dabei steht primär die nachhaltige Stärkung des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme, die Förderung des sozialen Zusammenhalts sowie der sozialen Eingliederung im Vordergrund.“ Nach der Selbstdarstellung des BMAS ist es für den Bereich Rente zuständig und seine Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die nachhaltige Stärkung der sozialen Sicherungssysteme und die Förderung des sozialen Zusammenhalts. Die Erwerbsminderungsrente dient den vorher genannten Zielen und diese Ziele werden seitens des BMAS im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mittels des/im beantragten 2018-09-29 BMAS Erklärfilm(s) zur Erwerbsminderungsrente für die Öffentlichkeit, darstellt, so dass das BMAS hier amtlich tätig ist. Da es im Rahmen der amtlichen Information weder auf die Art der Verwaltungsaufgabe noch auf die Handlungsform der Verwaltung noch auf einen Bezug zu einem konkreten Verwaltungsvorgang ankommt, fällt der das genannte Video unter dem Begriff der amtlichen Information, auf die ich nach § 1 Abs. 1-2 IFG einen voraussetzungslosen Anspruch habe. Ich beantrage daher (erneut) aufgrund der obigen Ausführungen die Übersendung des 2018-09-29 BMAS Erklärfilms zur Erwerbsminderungsrente im mp4-Format von Ihnen gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 EGovG und den Erlass eines entsprechenden schriftlichen, begründeten Verwaltungsaktes gemäß 33 Abs. 2 und 35 Abs. 1 SGB X. Sollten Sie der Auffassung sein, dass diesem Antrag nicht stattzugeben ist, bitte ich mit Hinweis auf §§ 33 Abs. 2 und 35 Abs. 1 SGB X um einen entsprechend begründeten, schriftlichen Verwaltungsakt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 25. September 2018 Sehr […], über ihren mit E-Mail vom 25. Sep…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 25. September 2018
Datum
7. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr […], über ihren mit E-Mail vom 25. September 2018 gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende Bescheid: Der Antrag auf Übersendung des Erklärfilms zur Erwerbsminderungsrente im mp4-Format wird abgelehnt. Gebühren werden nicht erhoben. Begründung: I. Mit ihrem Schreiben/E-Mail vom 25. September 2018 beantragen Sie die Übersendung des Erklärfilms zur Erwerbsminderungsrente in mp4-Format durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie stützen ihren Antrag auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zuganges zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG). II: Nach § 7 Abs. 1 IFG bin ich für die Entscheidung über ihren Antrag zuständig. Dieser betrifft Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu deren Verfügung ich berechtigt bin. Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet. Zwar hat jeder gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 IFG). Bei den von Ihnen angeforderten Unterlagen handelt es sich auch um amtliche Informationen (vgl. § 2 Nummer 1 IFG). Der Antrag auf Informationszugang kann nach § 9 Abs. 3 IFG jedoch abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sie sich in zumutbarer Weise aus allgemein zugägnlichen Quellen selbst beschaffen kann. Die von Ihnen begehrten Informationen sind im Internet unter folgender Adresse https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Rente/erklaerfilm-erwerbsminderungsrente.html öffentlich zugänglich, sodass Sie sich die Informationen in zumutbarer Weise selbst beschaffen können. Der Erklärfilm kann wie folgt auf der eigenen Festplatte abgespeichert werden: 1. Webseite mit dem Video mit dem Firefox-Browser öffnen 2. Im Menüpunkt „Extras“ „Seiteninformationen“ wählen 3.In dem sich öffnenden Fenster den Button „Medien“ auswählen 4. In der List nach unten scrollen bis „Typ“ „Video“ erscheint Das Video kann dann als mp4-Datei durch Anklicken der entsprechenden Zeile und „Speichern unter“ auf der Festplatte abgespeichert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen