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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „bundesaufnahmeprogramm afghanistan“
in geschwärzter Fassung nicht als VS eingestuft Auswärtiges Amt BEI Stand: 17.10.2022 | Information zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan | Deutschland setzt sich auch nach der Machtergreifung durch das de-facto- Regime Mitte August 2021 weiterhin für die Menschen in Afghanistan ein und hat bereits über 37.000 besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren berechtigten Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt. Hierzu zählen insbesondere über 24.000 ehemalige afghanische Ortskräfte mit Familienangehörigen sowie weitere über 12.000 besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, die insbesondere wegen ihres Engagements für ein demokratisches Afghanistan einer besonderen individuellen Gefährdung ausgesetzt sind. In den vergangenen 16 Monaten konnten bisher fast 26.000 Personen, die von der Bundesregierung ermöglichten Aufnahmewege nutzen. Dieser Verantwortung kommt die Bundesregierung im gleichen Maße mit einem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan nach. In diesem Rahmen werden ca. 1.000 afghanischen Staatsangehörige aus Afghanistan (einschließlich berechtigter Familienangehöriger) pro Monat Aufnahmezusagen erhalten. Im Fokus stehen Personen, die sich bei ihrer Tätigkeit für eine demokratische und plurale Werteordnung besonders exponiert haben und dadurch konkret gefährdet sind. Zudem zielt das Programm auf besonders und akut gefährdete Afghaninnen und Afghanen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität oder religiösen Ausrichtung verfolgt werden. Insgesamt wird sich das Programm von bisherigen Bundesaufnahmeprogrammen deutlich unterscheiden. Wegen der derzeitigen Lage in Afghanistan stehen die bei bisherigen Programmen bewährten Unterstützungsstrukturen, wie z.B. die Vorauswahl geeigneter Personen durch den UNHCR, nicht zur Verfügung. Dem Programm liegen daher völlig neue Konzepte und Verfahren sowie die Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren Zu Grunde. Die Bundesregierung setzt dabei auf die Expertise von Akteuren (u.a. zivilgesellschaftliche Organisationen), die in Afghanistan tätig waren oder besondere Beziehungen zum aufzunehmenden Personenkreis haben, und sie daher bei der Identifikation der Aufnahmeberechtigten in Afghanistan unterstützen können. Wie funktioniert das Aufnahmeverfahren? Damit Personen für eine Aufnahme in Betracht gezogen werden können, müssen sie von meldeberechtigten Stellen vorgeschlagen werden. Dies sind solche, die von der Bundesregierung für dieses Vorschlagsrecht aufgrund ihrer spezifischen Kenntnisse der für die Aufnahme in Frage kommenden Personen oder Verhältnisse in Afghanistan bestimmt werden. Die teilnehmenden _ zivilgesellschaftlichen Organisationen werden durch eine vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) finanzierte Koordinierungsstelle bei diesem Verfahren unterstützt. In besonderen Fällen kann eine Meldung von Personen durch das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das BMI erfolgen. Der Vorschlag erfolgt, in dem eine meldeberechtigte Stelle die für die Auswahl und Aufnahme erforderlichen Daten und Informationen (insbesondere zur Gefährdungssituation) mittels Fragebogens in einer vom BMI zur Verfügung gestellten IT-Anwendung eingibt. Dabei bietet die 1
in geschwärzter Fassung nicht als VS eingestuft Auswärtiges Amt sezeE Stand: 17.10.2022 eingebende Stelle die Gewähr dafür, dass die Angaben sorgfältig erhoben sowie nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Die Bundesregierung trifft auf der Grundlage der vorgelegten Vorschläge und anhand festgelegter Auswahlkriterien die Auswahlentscheidung. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter www.bundesaufnahmeprogrammafahanistan.de. Wer sind die Aufnahmeberechtigten? Damit sich die neuen Strukturen des Bundeaufnahmeprogramms etablieren können, benötigt es zu Beginn des Programms Zeit. Im Fokus stehen zu Beginn des Programms zunächst Personen, zu denen die teilnehmenden Stellen bereits Informationen haben. Es ist beabsichtigt, Möglichkeiten für neue Anmeldungen in einer späteren Phase des Programms zu schaffen. Über die Webseite www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de werden hierzu dann Informationen bereitgestellt werden. Bei Eingaben und Anfragen, insbesondere Aufnahmeersuchen zum Programm, die Sie erhalten, bitten wir Sie diesen Umstand zu berücksichtigen und Petent:innen auf die 0.9. Informationsseite zu verweisen.
Auswärtiges Amt Stand: 17.10.2022