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BundesBauBlatt / Rauchwarnmelder

Die Belege für die vom BundesBauBlatt in der Ausgabe 05/2014 unter dem Titel „Übertragung der Wartungspflicht auf Mieter birgt Risiken“ aufgestellten Behauptung:
Ein Rauchwarnmelder schütze „die Bewohner sowie deren Besucher“ vor „vermeidbaren Gefahren“.

Bitte achten Sie dabei darauf, dass die Belege „wissenschaftlich wertvoll“ (im Sinne von: ungelogen, belastbar, mit wissenschaftlicher Methodik erarbeitet) sind.

Die Angaben des Statistischen Bundesamtes über die mit X0 beginnenden Todesursachen im zeitlichen Verlauf sind mir bereits gut bekannt (scheinbar sanken die Werte seit 1980 wie auch in Ländern mit Rauchwarnmelder-Pflicht erheblich).

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. November 2016
  • Frist
    23. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Belege für d…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Wörner
Betreff
BundesBauBlatt / Rauchwarnmelder [#19211]
Datum
21. November 2016 17:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Belege für die vom BundesBauBlatt in der Ausgabe 05/2014 unter dem Titel „Übertragung der Wartungspflicht auf Mieter birgt Risiken“ aufgestellten Behauptung: Ein Rauchwarnmelder schütze „die Bewohner sowie deren Besucher“ vor „vermeidbaren Gefahren“. Bitte achten Sie dabei darauf, dass die Belege „wissenschaftlich wertvoll“ (im Sinne von: ungelogen, belastbar, mit wissenschaftlicher Methodik erarbeitet) sind. Die Angaben des Statistischen Bundesamtes über die mit X0 beginnenden Todesursachen im zeitlichen Verlauf sind mir bereits gut bekannt (scheinbar sanken die Werte seit 1980 wie auch in Ländern mit Rauchwarnmelder-Pflicht erheblich). Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Wörner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem IFG vom 21.11.2016 Sehr geehrter Herr Wörner, danke für Ihren Informationsantrag zum Aufsatz …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 21.11.2016
Datum
6. Dezember 2016 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, danke für Ihren Informationsantrag zum Aufsatz „Übertragung der Wartungspflicht auf Mieter birgt Risiken“, in BundesBauBlatt 5/2014, S. 10 ff. Leider können wir Ihrem Antrag, der sich in diesem Fall nach dem Informationsfreiheitsgesetz richtet, nicht entsprechen. Die von Ihnen gewünschten wissenschaftlichen Belege zu dem Aufsatz sind bei uns nicht vorhanden. Wir kennen auch keine andere informationspflichtige Stelle, bei der sie vorliegen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei der Autorin des Artikels oder dem Unternehmen, das dort als Quelle der von Ihnen angesprochenen Aussage genannt ist, zu erkundigen, ob sie weitere Informationen zu dem Thema haben. Die Pflicht, Rauchmelder in Wohnungen einzubauen, wird im Übrigen nicht durch Bundesgesetz, sondern durch die Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Die Zeitschrift BundesBauBlatt ist redaktionell von unserem Ministerium unabhängig. Der von Ihnen angesprochene Artikel gibt die Meinung der Autorin bzw. des zitierten Experten aus der Wirtschaft wieder. Mit freundlichen Grüßen
Arne Wörner
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 21.11.2016 [#19211] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Wörner
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 21.11.2016 [#19211]
Datum
6. Dezember 2016 16:48
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Selbstverständlich habe ich mich bereits direkt an das BundesBauBlatt gewendet. Man hat mir dort aber gar nicht erst geantwortet, weil man dort offenbar nicht denselben gesetzlichen Zwängen wie die Mitarbeiter der Bundesministerien unterliegt. Laut Impressum des BundesBauBlatts ist das Bundesministerium für Umwelt et cetera die Herausgeberin. Laut Wikipedia spielt die Herausgeberin eine besondere Rolle bei der Edition. Ich möchte daher anregen, zu überdenken, ob das Bundesministerium als Herausgeber tatsächlich die Kontrolle an „die Wirtschaft“ abgeben möchte, zumal dies irgendwann auch anderen außer mir auffallen könnte (wobei bis dahin nicht nur noch mehr Geld sinnlos verschwendet wurde, sondern auch Menschen aufgrund der vom BundesBauBlatt geschaffenen trügerischen Sicherheit unnötiger Weise finale Konsequenzen entstanden sind), zumal es in „der Wirtschaft“ ja auch um Brände geht, die zu schweren Leberschäden führen können, und zumal der VW-Skandal zeigt, dass VW allzeit genug Harnstoff hätte versprühen sollen, um nicht verklagt zu werden. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 19211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Arne Wörner
AW: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 21.11.2016 [#19211] Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfrei…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Wörner
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 21.11.2016 [#19211]
Datum
23. Dezember 2016 05:49
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „BundesBauBlatt / Rauchwarnmelder“ vom 21.11.2016 (#19211) haben Sie bisher nur geantwortet, dass das Ministerium keinen Einfluss auf die Redaktion habe. Das Ministerium nimmt als Herausgeber eine besondere Stellung ein, durch die das BundesBauBlatt eben nicht als Sprachrohr von gewinnsüchtigen Lügnern, die vermutlich durch Vermiltlung eines trügerischen Sicherheitsgefühls so manches Menschenleben auf dem Gewissen haben, wirkt. Meine Bitte die offensichtlich unhaltbare Haltung des Ministeriums zu überdenken, ist bislang trotz Fristablauf wirkungslos geblieben. Man könnte Ihr Blatt doch auch in „Baublatt“ oder „Schwammblatt“ oder „Irreführungsblatt“ umbenennen. Oder man könnte angesichts der Möllemannschen Einkaufswagen-Chip-Affäre ganz davon absehen, den Fragwürdigen unter dem guten Namen des Bundes ein Sprachrohr zu bieten, indem man das BundesBauBlatt einfach ganz auflöst (das Ministerium schämt sich ja sowieso schon für dessen Inhalt). Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 19211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
WG: Ihre Nachrichten zum Thema "Rauchmelder" Sehr geehrter Herr Wörner, Ihre Anfrage beantworten wir wi…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Ihre Nachrichten zum Thema "Rauchmelder"
Datum
26. Januar 2017 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Es ist generell nicht üblich, dass ein Herausgeber in einzelne Aussagen in Artikeln eingreift, für die ein namentlich genannter Autor verantwortlich zeichnet. Da die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist es im Übrigen auch nicht Sache unseres Ministeriums, diese Verpflichtung zu bewerten. Wir sehen allerdings keine Grundlage für Ihre Vermutung, dass Rauchmelder "durch Vermittlung eines trügerischen Sicherheitsgefühls so manches Menschenleben" gekostet haben. Zum einen beinhalten die Vorschriften der Länder zu Rauchmeldern auch die Pflicht, die Rauchmelder durch Wartung in betriebsbereitem Zustand zu halten. Zum anderen sehen wir keinen Grund zu der Annahme, dass Menschen leichtsinniger mit Brandrisiken umgehen, nur weil sie einen Rauchmelder haben. Daher teilen wir Ihre Prämisse nicht, dass der von Ihnen angesprochene Artikel im BundesBauBlatt irreführend ist. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Anlass, wegen dieses Artikels tätig zu werden. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Wörner
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Ihre neuerliche Nachricht habe ich heute volle…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Wörner
Betreff
BundesBauBlatt / Rauchwarnmelder [#19211]
Datum
26. Januar 2017 15:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Ihre neuerliche Nachricht habe ich heute voller Dankbarkeit erhalten. Ich verstehe Ihre Nachricht so, dass es Menschen in Berlin gibt, die wünschen, dass irgendein namentlich genannter Autor im BundesBauBlatt wissenschaftlich wertlose Werbung über Geräte veröffentlichen kann, für die der Bund nicht einmal zuständig ist. Mir ist nicht bekannt, dass solche Absicht besteht, da die Enquetekommission des Deutschen Bundestages sich für wissenschaftlich wertvolle Geräte voll eingesetzt hat, und da ihre Arbeitskraft dafür voll ausgenutzt wird. Niemand hat die Absicht das Ausbleiben des versprochenen Rückgangs und sogar das Stagnieren des seit 1980 bestehenden Abwärtstrends bei den ICD-10-X0-Toten zu ignorieren oder gar zu leugnen. Die Deutschen Versicherer geben völlig haltlos unter dem Erstaunen des Statistischen Bundesamtes bekannt: http://www.gdv.de/2015/02/zahl-der-toten-durch-wohnungsbraende-hat-sich-halbiert/ Ich bitte Sie nunmehr zum letzten Mal, die Informationen offen zu legen, die zu dem näHmlichen Artikel des BundesBauBlatts geführt haben, um so zu verhindern, dass der Eindruck entsteht, dass der Staat seine aktuellen Blanko-Briefbogen-Affären nach Art des Möllemann nicht einmal mehr erkennt, wenn man ihn darauf ausdrücklich hinweist. Ich danke Ihnen vielmals so sehr für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 19211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>