Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Belege für die vom BundesBauBlatt in der Ausgabe 05/2014 unter dem Titel „Übertragung der Wartungspflicht auf Mieter birgt Risiken“ aufgestellten Behauptung:
Ein Rauchwarnmelder schütze „die Bewohner sowie deren Besucher“ vor „vermeidbaren Gefahren“.
Bitte achten Sie dabei darauf, dass die Belege „wissenschaftlich wertvoll“ (im Sinne von: ungelogen, belastbar, mit wissenschaftlicher Methodik erarbeitet) sind.
Die Angaben des Statistischen Bundesamtes über die mit X0 beginnenden Todesursachen im zeitlichen Verlauf sind mir bereits gut bekannt (scheinbar sanken die Werte seit 1980 wie auch in Ländern mit Rauchwarnmelder-Pflicht erheblich).
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Arne Wörner
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Arne Wörner
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