BundesBauBlatt / Rauchwarnmelder
Die Belege für die vom BundesBauBlatt in der Ausgabe 05/2014 unter dem Titel „Übertragung der Wartungspflicht auf Mieter birgt Risiken“ aufgestellten Behauptung:
Ein Rauchwarnmelder schütze „die Bewohner sowie deren Besucher“ vor „vermeidbaren Gefahren“.
Bitte achten Sie dabei darauf, dass die Belege „wissenschaftlich wertvoll“ (im Sinne von: ungelogen, belastbar, mit wissenschaftlicher Methodik erarbeitet) sind.
Die Angaben des Statistischen Bundesamtes über die mit X0 beginnenden Todesursachen im zeitlichen Verlauf sind mir bereits gut bekannt (scheinbar sanken die Werte seit 1980 wie auch in Ländern mit Rauchwarnmelder-Pflicht erheblich).
Vielen Dank.
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. November 2016
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23. Dezember 2016
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