Bundesbauministerium: Regierungspapier zur Energetischen Gebäudesanierung in 2015-03-10 ZDF Frontal21 Bericht "Klimapolitik zu Lasten der Mieter – Dämmen und Kassieren"
Antrag nach dem IFG bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das offizielle Regierungspapier zur Energetischen Gebäudesanierung aus dem 2015-03-10 ZDF Frontal21 Bericht "Klimapolitik zu Lasten der Mieter – Dämmen und Kassieren" von von Jörg Göbel, Andreas Halbach und Christian Rohde (Link: http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/37516154/1/data.pdf). In dem Bericht werden folgende Worte aus dem Regierungspapier zitiert: "Klimafreundliches Wohnen ist für einkommensschwache Haushalte kaum zu bezahlen. Energetisch sanierte Wohnungen können wegen höheren Kaltmieten meist nicht angemietet werden. Die Konsequenz: Hartz IV - Empfänger werden sich in nicht sanierten Wohnungsbeständen konzentrieren."
Nach Art. 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) wünsche ich die elektronische Übermittlung des Dokumentes an meine persönliche E-Mail Adresse. Sie lautet: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.
Bitte beachten Sie folgendes:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Anwendungsbereich des IFG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Der 2015-03-10 ZDF Frontal21 Bericht "Klimapolitik zu Lasten der Mieter – Dämmen und Kassieren" bezieht sich auf das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“. Das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ wurde am 3.12.2014 vom Bundeskabinett verabschiedet, um das Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40% (im Vergleich zu 1990) zu erreichen.
Das Aktionsprogramm kann unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: http://www.bmub.bund.de/service/publika…
Auf Seite 33 wird die Maßnahme 4.5.4 „Klimafreundliches Wohnen für einkommensschwache Haushalte“ beschrieben wird, auf welche sich der ZDF-Beitrag bezieht. Im Abschnitt 4.5.4 heißt es:
„Energetisch hochwertige Wohnungen weisen in der Regel höhere Kaltmieten und geringere Heizkosten auf als energetisch schlechtere Wohnungen. Die Mietobergrenzen der Grundsicherung werden allerdings überwiegend auf Basis der Kaltmiete festgelegt. Daher können energetisch sanierte Wohnungen aufgrund der höheren Kaltmieten – trotz niedrigerer Heizkosten – durch Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger meist nicht angemietet werden.
Aufgrund dieser Regelungspraxis könnten sich die Grundsicherungsempfänger mittelfristig in nicht sanierten Wohnungsbeständen konzentrieren. Um möglichst vielen Menschen ein klimafreundliches Wohnen zu ermöglichen, prüft die Bundesregierung ergebnisoffen, das Wohngeld um eine Klima-Komponente (nach Abschluss der derzeitig stattfindenden Wohngeldreform) durch eine Differenzierung der Höchstbeträge nach energetischer Gebäudequalität zu erweitern.“ (BMUB, 2014: 33).
Anfrage erfolgreich
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Datum11. März 2015
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14. April 2015
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