Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bund): Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG Bund)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie gemäß § 1 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 7 Abs. 3 S. 1 elektronische Auskunft zu den nachfolgenden Fragen zur Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG Bund) durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 17(4)522 B) vom 22.5.2012 (Link: http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Verwaltung/Informationsfreiheit_/174522BEvaluationIFGGutachten.pdf):

1. Hat der Bundestag nach Kenntnis der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Evaluation des IFG gezogen?
a. Wenn ja, welche gesetzgeberischen Konsequenzen und mit welcher Folge am IFG?
b. Wenn ja, wie war die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den Reformprozess eingebunden?
c. Wenn nein, welche Reformvorschläge des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation sollte der Gesetzgeber nach Willen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umsetzen bzw. wie drängt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf eine Reformierung des IFGs?
d. Wenn nein, wie ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einem möglichen Reformprozess des IFG eingebunden?
e. Wenn nein, wann hofft die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf eine Reformierung des IFGs?

2. Plant die Bundesregierung nach Kenntnis der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Reformierung des IFGs?
a. Wenn ja, wie ist der Zeitplan und Sachstand in der Reformierung des IFGs?
b. Wenn ja, wie ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den Reformprozess eingebunden?
c. Wenn nein, wie drängt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf eine Reformierung des IFGs bzw. mit welchen Reformvorschlägen?
d. Wenn nein, wie ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einem möglichen Reformprozess des IFG eingebunden?
e. Wenn nein, wann hofft die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Reformierung des IFGs?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2014
  • Frist
    26. August 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie gemäß § 1 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 7…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bund): Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG Bund) [#6763]
Datum
23. Juli 2014 11:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie gemäß § 1 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 7 Abs. 3 S. 1 elektronische Auskunft zu den nachfolgenden Fragen zur Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG Bund) durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 17(4)522 B) vom 22.5.2012 (Link: http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Verwaltung/Informationsfreiheit_/174522BEvaluationIFGGutachten.pdf): 1. Hat der Bundestag nach Kenntnis der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Evaluation des IFG gezogen? a. Wenn ja, welche gesetzgeberischen Konsequenzen und mit welcher Folge am IFG? b. Wenn ja, wie war die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den Reformprozess eingebunden? c. Wenn nein, welche Reformvorschläge des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation sollte der Gesetzgeber nach Willen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umsetzen bzw. wie drängt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf eine Reformierung des IFGs? d. Wenn nein, wie ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einem möglichen Reformprozess des IFG eingebunden? e. Wenn nein, wann hofft die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf eine Reformierung des IFGs? 2. Plant die Bundesregierung nach Kenntnis der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Reformierung des IFGs? a. Wenn ja, wie ist der Zeitplan und Sachstand in der Reformierung des IFGs? b. Wenn ja, wie ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den Reformprozess eingebunden? c. Wenn nein, wie drängt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf eine Reformierung des IFGs bzw. mit welchen Reformvorschlägen? d. Wenn nein, wie ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einem möglichen Reformprozess des IFG eingebunden? e. Wenn nein, wann hofft die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Reformierung des IFGs? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Auskunft an die BfDI Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage ist meine Antwort auf Ihre An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Auskunft an die BfDI
Datum
30. Juli 2014 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
91,7 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage ist meine Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,