Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

liegt bereits ein neuer Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für die Veränderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vor? Bezogen auf die Drucksache 687/21 die dem Bundesrat vorliegt und aktuell zum Umfrageverfahren vorliegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: liegt bereits ein…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog [#228245]
Datum
12. September 2021 14:52
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
liegt bereits ein neuer Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für die Veränderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vor? Bezogen auf die Drucksache 687/21 die dem Bundesrat vorliegt und aktuell zum Umfrageverfahren vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228245/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 12.09.2021 teile ich Ihnen mit, dass die Neuauflage des B…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog [#228245
Datum
30. September 2021 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 12.09.2021 teile ich Ihnen mit, dass die Neuauflage des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges in Vorbereitung ist. Diese wird dann die Änderungen aufgrund der 1. Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BR-Drs. 687/21) enthalten. Unter Hinweis auf § 4 IFG muss ich Ihren Antrag zunächst ablehnen, da die zuständigen Landesbehörden das Einvernehmen für den neuen Katalog noch nicht erteilt haben und die vorzeitige Bekanntgabe die Entscheidung hierüber beeinträchtigen kann. Der Katalog wird nach Abschluss des Verfahrens auf der Internetseite des KBA veröffentlicht. Hierüber werden Sie zu gegebener Zeit informiert. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 12.09.2021 teile ich Ihnen mit, dass die Dateien zur 14. Auflage des …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog [#228245
Datum
21. Oktober 2021 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 12.09.2021 teile ich Ihnen mit, dass die Dateien zur 14. Auflage des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges auf der Internetseite des KBA veröffentlicht wurden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie mir diese Information noch nachträglich zu kommen gelassen h…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog [#228245 [#228245]
Datum
26. Oktober 2021 13:44
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie mir diese Information noch nachträglich zu kommen gelassen haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228245/